XXXI.
Heranwachsende Söhne und Töchter!
Je mehr deine Kinder heranwachsen, je mehr sie in die Welt kommen und ihre verführerischen Reize kennen lernen, um so notwendiger ist das wachsame Auge, die sorgsame Aufsicht und das entschiedene Auftreten der Mutter, um so mehr bedarf sie auch der Stärke und Hilfe von oben.
Verrichte daher, gute Mutter, gern deine täglichen Gebete und unterlass keinen Tag das Ablaßgebet zur Heiligen Familie, um dich und all die deinen in den Allmächtigen Schutz der Heiligen Familie zu stellen. Halte auch deine heranwachsenden Kille deiner heranwachsenden Söhne und Töchter noch so schwach ist, die Leidenschaften aber immer stärker werden, jetzt, wo die Verführung in Wort und Beispiel ihnen in tausend lockenden Gestalten entgegentritt, noch eine besondere Sorgfalt anwenden, um deine größeren Kinder im Guten zu stärken und sie gegen das böse Beispiel schlechter Menschen charakterfest zu machen, so dass sie es sich zur Ehrensache anrechnen, sich nicht haltlos von der Strömung der verdorbenen Welt fortreißen zu lassen, sondern wie ein Fels im Meere mutig widerstehen und stolz darauf sind, von gottlosen Menschen verspottet und verlacht zu werden. Jetzt gelten daher auch dir, o gute Mutter, die Worte des Heiligen Paulus: „Ich beschwöre dich vor GOTT und Jesu Christo, verkünde das Wort (der Belehrung und Mahnung), halte an damit, unterweise, bitte, strafe in aller Geduld und Lehrweisheit.“
besonders möchte ich dich, gute Mutter, noch auf folgendes aufmerksam machen.
Schon lange, bevor deine Kinder aus der Schule entlassen werden, sollst du sowie auch dein Gatte mit den Kindern oft und andächtig GOTT bitten, dass ER Seinen Heiligen Willen euch in betreff des Berufes der Kinder offenbare, ihr sollt ihre geistigen und leiblichen Anlagen beobachten und prüfen, dann im Lichte des Glaubens die verschiedenen Lebensstände mit ihren Vor- und Nachteilen erwägen und endlich einen erfahrenen, klugen Seelenführer zu Rate ziehen. Doch dürfen die Eltern ihre Kinder zu keinem Stande zwingen, und diese dürfen nicht einmal den Wünschen der Eltern willfahren, wenn dieselben dem Willen GOTTES, welchen das Kind zu erkennen glaubt, entgegengesetzt sind; denn ein verfehlter Beruf – und dieses gilt auch vom priesterlichen und klösterlichen Berufe – könnte nur zu leicht die Kinder für Zeit und Ewigkeit unglücklich machen. Also mit Rat und Tat sollen die Eltern ihren Kindern in der Berufswahl zur Seite stehen, zugleich müssen sie aber dennoch ihren Kindern die nötige Freiheit lassen.
Flöße deinen heranwachsenden Söhnen und Töchtern einen möglichst großen Hass gegen jede Sünde, besonders aber gegen die Sünden der Unkeuschheit ein. Sage ihnen oft mit der Heiligen Bianka, der Mutter des Heiligen Ludwig: „Wie sehr ich euch auch liebe, so wollte ich euch dennoch lieber tot zu meinen Füßen liegen sehen, als erleben, dass ihr in eine Todsünde gefallen wäret und eure Unschuld verloren hättet. Nur keine Sünde, meine lieben Kinder!“
warne deine Söhne und Töchter vor der Genusssucht, vor der Kleiderpracht und vor dem Lesen schlechter Bücher, Schriften und Zeitungen. Eine einzige schlechte Schrift kann den besten Jüngling und die frömmste Jungfrau zu Grunde richten. Sorge aber auch, dass es den heranwachsenden Kindern nicht an passenden Büchern und Schriften fehlt. Besonders möchte ich dir anraten, ihnen ein Standesgebet- und Lehrbuch (Ein solches Buch ist a) Himmelsweg für Jünglinge, b) Himmelsweg für Jungfrauen, e) Via Coeli für Studierende, welche im Verlag der Missionsdruckerei zu kaufen sind.) zu kaufen.
Lass deine Kinder, bevor sie erwachsen sind, durchaus nicht an Tanzlustbarkeiten teilnehmen, und später auch nur unter ganz zuverlässlicher Aufsicht; am besten wäre es, wenn sie für immer darauf verzichteten.
Verlange, dass deine Söhne und Töchter immer zur Zeit zu Haus sind, und dulde kein abendliches Herumschweifen. Halte insbesondere deine Söhne vor unnötigem Besuch der Wirtshäuser zurück und sorge dafür, dass deine Söhne und Töchter nicht das notwendige Geld in Händen haben; denn viel Geld gereicht der Jugend fast immer zum Verderben. Lehre deine Kinder das Familienleben schätzen und veranstalte deshalb hie und da ein kleines Familienfest.
Nichts ist verderblicher und in seinen Folgen unberechenbarer, als Müßiggang. Halte deshalb all deine Kinder fortwährend zu nützlicher und passender Arbeit an; denn Müßiggang ist die Quelle unzähliger Versuchungen und aller Laster Anfang.
Müssen deine Söhne und Töchter aus dem elterlichen Hause zu unbekannten Leuten, so unterlass doch keine Vorsichtsmaßregel, erkundige dich zuvor selbst oder durch deinen Seelsorger oder andere zuverlässige Personen, ob sich dein Kind ohne Gefahr für seinen Glauben und seine Unschuld dahin begeben kann. Sieh keineswegs bloß auf materiellen Vorteil, sondern vor allem darauf, ob dein Kind als Katholik für sein Seelenheil auch gehörig sorgen kann und bei einer gut katholischen Familie, wo Zucht und Ordnung herrschen, Wohnung erhält. Gib deinen Kindern den ausdrücklichen Befehl, es sofort zu Haus mitzuteilen, wenn trotz aller Vorsichtmaßregeln dennoch in der Fremde ihre Unschuld oder ihr Glaube in Gefahr kommt. Erkundige dich auch selbst öfters über ihr Betragen,ihren Sakramentenempfang, ihren Kirchenbesuch und ihren Verkehr mit andern. Lass deine Söhne und Töchter niemals einen Dienst oder Aufenthalt in einem Orte nehmen, wo sie ihre religiösen Pflichten nicht erfüllen können.
Präge deinen Kindern ein, bei der Wahl ihrer Freunde oder Freundinnen recht vorsichtig zu sein, und sich nie solchen anzuschließen, die über die Religion spotten oder unkeusche Reden führen, die sie zum häufigen Besuche des Wirtshauses, zu unnützen Geldausgaben, zu schlechten Streichen und zur Genusssucht verführen wollen. Sehr viele selbst edle Jünglinge und Jungfrauen haben mit ihrer Unschuld den Glauben verloren und sich ganz unglücklich gemacht, weil sie zwischen schlechte Menschen, Religionsspötter und Ungläubige geraten waren.
Sollte in dem Aufenthaltsorte deiner Kinder ein Lehrlings- oder Gesellen- oder Jünglings- oder Jungfrauenverein oder eine Bruderschaft für Jünglinge und Jungfrauen sein, so veranlasse deine Söhne und Töchter, sich so bald als möglich aufnehmen zu lassen.
Warne deine Söhne und Töchter zur rechten Zeit vor zwecklosen und sündhaften Liebeleien, vor den allzu frühen Bekanntschaften, welche, wie die tägliche Erfahrung zeigt, das Grab der Unschuld und die Ursache sehr vieler und großer Sünden sind.
Mit einem Worte: Mache deine Kinder überhaupt aufmerksam auf die vielfachen Gefahren, die ihrer Tugend und ihrer Religion in der Welt drohen, und zeige ihnen an lebenden Beispielen, wohin schlechte Gesellschaft, Wirtshausleben, Leichtsinn, Vergnügungssucht, unerlaubte Bekanntschaften führen, und dass nur der wahrhaft glücklich ist, welcher ein tugendhaftes Leben führt.
Sollten,gute Mutter, deine Belehrungen und Warnungen, deine Bemühungen und Sorgen infolge Verführung eine deiner Kinder scheinbar ohne Erfolg sein, o, so bete und verzage nicht! Früher oder später, vielleicht erst, wenn du das Zeitliche gesegnet hast, kehrt dein Sohn oder deine Tochter auf den rechten Weg zurück. Jedenfalls werden deine Sorgen und Mühen, deine Gebete und Seufzer nicht unbelohnt bleiben; der Allwissende GOTT wird dir alles reichlich wenigstens im Jenseits belohnen.
XXXII.
Erwachsene Söhne und Töchter.
Sind auch deine Kinder bereits groß geworden, so hören dennoch deine Pflichten gegen dieselben nicht auf. Du bist und bleibst ihr sichtbarer Schutzengel, solange du lebst. Du musst daher nach deinen Kräften fortfahren, sie zum Guten anzuleiten und vom Bösen abzuhalten. Du musst durch Wort und Beispiel sie zum Gebete, zum fleißigen Besuch des Gottesdienstes und häufigen Sakramentenempfange anhalten, dafür sorgen, dass sie das Familienleben immer lieber gewinnen, dass sie sich von allen gefährlichen Vergnügungen und Lustbarkeiten möglichst fernhalten und dass sie dieselben nur unter zuverlässiger Aufsicht besuchen. Du darfst zum Beispiel deiner erwachsenen Tochter nicht erlauben, dass sie sich an dem sehr gefährlichen Tanzvergnügen beteilige ohne eine ganz zuverlässige Aufsicht. Es würde nicht genügen, wenn der Bruder die Schwester begleite; denn der Bruder findet seine Kameraden, und er lässt alsdann die arme Schwester ohne Schutz all den großen Gefahren preisgeben. Mit einer solchen Aufsicht können die Eltern sich sicherlich nicht beruhigen, sie müssen entweder selbst mitgehen oder für eine andere ganz zuverlässige Aufsicht sorgen und zwar vom Austritt aus dem Familienzimmer bis zur Rückkehr in dasselbe. Mögen die Eltern sich wohl merken, dass eine traurige Erfahrung lehrt: Beim Tanze erbleicht die Unschuld, beim Nachhausegehen wird sie oft zu Grabe getragen!
Erkläre deinen erwachsenen Söhnen und Töchtern bei jeder Gelegenheit, wie ein jeder, abgesehen von allem anderen, so viel als möglich, schon seines guten Namens wegen das Alleinsein mit einer Person des andern Geschlechtes, zumal im Verborgenen oder zur Nachtzeit oder bei Lustbarkeiten, meiden müsse, und erinnere sie daran, dass nicht ohne Grund die Heilige Schrift und warnend zuruft: „Wer die Gefahr liebt, kommt darin um.“ (Eccl. 3, 27.) Sorge aber auch selbst, so viel du eben kannst, dass deine Kinder sowie alle deine Untergebenen nicht in die nächste Gelegenheit zur Sünde kommen. So zum Beispiel ist es sehr anzuraten, eine deiner Töchter oder deine Magd während des Gottesdienstes nicht allein zu Haus zu lassen und dich nicht eher abends zur Ruhe zu begeben, bis alle andern dieses getan haben
müssen deine Kinder ohne zuverlässige Begleitung eine Reise unternehmen, so gib ihnen die nötigen Vorsichtsmaßregeln an. Auf Reisen gilt besonders: „Trau, - schau, - wem?“ Muss eine deiner Töchter allein reisen, so trage ihr streng auf, stets ein Frauencoupé zu begehren.
Mache deine Kinder aufmerksam, dass gegenüber Zudringlichkeiten oder Zumuten sittenloser Mitreisender uns als Schutz zur Seite steht § 183 des Reichsstrafgesetzbuches, der solchen Eisenbahnreisenden mit Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren droht. Das Reichsgericht hat am 2. Mai 1893 entschieden, dass unter diesen Paragraphen auch sittenlose Reden fallen. Zudem sind auch die Schaffner dienstlich verpflichtet, bei einem solchen Falle einzuschreiten. Vor einer Reise lass deine Kinder wenigstens ein Vater unser beten, damit sie vor Unglück bewahrt bleiben.
Wird deine Tochter krank, so sollst du selbst mit ihr zu einem gewissenhaften, christlichen Arzte gehen oder für eine passende und zuverlässige Begleitung sorgen und zwar nicht bloß zur Begleitung ins Sprech- und Wartezimmer, sondern auch jedesmal mit ins Untersuchungszimmer. Wenn der Arzt dieses nicht will, so bestehe dennoch darauf und verlange es voll Mut und Entschiedenheit; denn ein guter Arzt wird es immer zugeben. Wenn im Wartezimmer des Arztes unpassende Bücher mit anstößigen Bildern liegen oder anderes vorhanden ist, was sich nicht schickt, so hast du Grund genug, anzunehmen, dass ein Mann, der solches in seinem Wartezimmer hat, nicht gewissenhaft ist. Alsdann kannst du nicht Besseres tun, als sofort seine Wohnung zu verlassen und einen gewissenhaften Arzt aufzusuchen.
Glauben deine Kinder sich zum Ehestand berufen, so bewahre sie doch vor einer lasterhaften, unerlaubten Bekanntschaft, uns sei nicht zu sehr auf ihre Versorgung bedacht, sondern vertraue nur fest auf die Göttliche Vorsehung und bete, dass der liebe GOTT zur rechten Zeit eine brave und passende Person zu deinen Kindern führe, womit sie zeitlich und ewig glücklich werden. Präge deinen erwachsenen Söhnen und Töchtern tief ein: Eine Bekanntschaft komme noch immer früh genug, wenn es sich um die Eingehung einer Ehe handelt. Sie würden in der Wahl der Person und im Leben mit ihr um so glücklicher sein, je mehr sie sich vor einer unerlaubten Bekanntschaft in acht genommen und je besser sie ihre Unschuld bewahrt hätten.
Um die Eingehung einer Ehe kann es sich bei deinen Söhnen erst dann handeln, wenn sie der Militärpflicht genügt haben und sie imstande sind, eine Familie zu ernähren. Für deine Töchter ist das passende Alter vom vollendeten zwanzigsten Jahre bis zum fünfundzwanzigsten. Du sollst also vor dieser Zeit bei deinen Kindern niemals eine Bekanntschaft dulden; denn die allzu frühen Bekanntschaften pflegen das Grab der Unschuld zu sein und die Quelle sehr vieler Sünden.
Musst du eine Bekanntschaft untersagen, so tust du klug daran, deine Gründe hierfür mitzuteilen, damit man nicht glaube, du seiest von Leidenschaft und Vorurteil geleitet. Warne vor heimlichen Bekanntschaften und sage, eine solche wichtige Sache müsse man mit den Eltern überlegen und man dürfe keine Bekanntschaft ohne Wissen der Eltern anfangen. Erlaube deinen Töchtern nicht, Besuche anzunehmen, es sei denn in deinem eigenen Hause in deiner Gegenwart oder in der Gegenwart einer ganz zuverlässigen Person. Erteile deinen Kindern bei jeder Gelegenheit in dieser gefährlichen Zeit gute Ratschläge in aller Liebe und Geduld.
Ist eine Bekanntschaft wegen des gehörigen Alters und wegen der Aussicht auf eine baldige Ehe erlaubt, so ist die Wahl der Person von der größten Bedeutung und Wichtigkeit. So wichtig nun diese Wahl ist, so schwer ist sie zugleich. Diese Schwierigkeit hat einen doppelten Grund. Einerseits ist die Verstellungskunst bei manchen sehr groß, namentlich wenn sie sich verheiraten wollen. Da sieht man bisweilen ganz ungläubige Menschen Werke der Frömmigkeit üben, Trunkenbolde Mäßigkeit heucheln, zanksüchtige Mädchen sanftmütig werden uns so weiter. Anderseits macht, wie das Sprichwort sagt, die Liebe blind. Daher ist es wohl notwendig, dass du, gute Mutter, bei der Auswahl der Person deinen Kindern ratend, ohne sie zu nötigen, zur Seite stehst.
Bei der Auswahl sollst du nicht so sehr auf eine schöne Gestalt, zierliche Kleidung und auf angenehme Manieren schauen, sondern vor alle, ob die Person wahrhaftig Gottesfürchtig, arbeitsam und häuslich ist, nicht den Vergnügungen nachläuft und mit seinen Eltern und Geschwistern bisher in gutem Frieden gelebt hat. So sollst du zum Beispiel niemals zugeben, dass eine deiner Töchter sich mit einem Jüngling heiratet, welcher der Unmäßigkeit und dem Müßiggange ergeben ist, oder einen schlechten Lebenswandel führt, oder seine religiösen Pflichten vernachlässigt und ungläubige, irreligiöse Gesinnung zur Schau trägt.
Aber unter keinen Umständen und unter keinerlei Bedingung dulde eine Bekanntschaft mit einem oder einer Andersgläubigen! Von jeher hat unsere Heilige Kirche wegen der triftigsten Gründe gemischte Ehen, das heißt Ehen zwischen katholischen und nicht-katholischen Christen, gemißbilligt, verabscheut und verboten; sie erteilt nur sehr ungern und nur aus wichtigen Ursachen unter bestimmten Bedingungen Dispens. Sie hat im Laufe der Jahrhunderte leider zu viele traurige Erfahrungen in dieser Beziehung gemacht. Wie oft ist es nämlich vorgekommen, dass das vor der Ehe gegebene Versprechen treulos gebrochen wurde, weil man Zurücksetzung in seiner Stellung fürchtete, oder durch Abhängigkeit von nicht-katholischen Angehörigen, oder durch sonstige Rücksichten zu einer traurigen Sinnesänderung verleitet wurde! - in der Bekanntschaft vor der Ehe heißt es zwar: „Er oder sie will katholisch werden.“ Aber wehe demjenigen, der sich so betören ließ. Vorher versprach man goldene Berge, aber nachher verschwanden sie wie der Nebel, und der katholische Erbteil erhielt nur noch Spott und Hohn für seine wahre Religion; er konnte nicht mehr öffentlich das Kreuzzeichen machen, kein „Gegrüßet seist Du, Maria“ beten, oder er musste Schimpf und Spott hören.
Selbst dann, wenn alle Kinder katholisch werden, ist für diese und für den katholischen Eheteil eine große Gefahr der religiösen Kälte und Gleichgültigkeit vorhanden, wofern der Vater oder die Mutter einen andern Glauben hat. Denn wenn schon der vertraute Umgang mit Andersgläubigen nicht ohne bedeutende Gefahr für den Glauben ist, um wieviel drohender muss die Gefahr sein beim ununterbrochenen Zusammenleben?
Ferner verlangt das innige Verhältnis, wie es zwischen Eheleuten bestehen soll, Einheit und Gleichheit in der Religion. Denn die Verschiedenheit der Religion bringt in das Leben einen fast unauflöslichen Zwiespalt und eine Missverhältnis, bei welchem Eheleute nie ein volles, ganzes Glück genießen können.
Endlich geht der Katholik eine unauflösliche Verbindung ein und kann keine andere Ehe eingehen, ehe der Tod der oder des Andersgläubigen das Eheband gelöst hat. Der protestantische Teil aber kann gemäß seiner Glaubenslehre aus verschiedenen Ursachen die gänzliche Ehescheidung verlangen und sich mit einer anderen Person wieder heiraten. Wie steht in solchen Fällen der katholische Eheteil mit den Kindern einsam, verlassen und unglücklich da! Daher unter keinen Umständen und unter keiner Bedingung eine Bekanntschaft mit einer oder einem Andersgläubigen, um deine Kinder vor dem so großen Unglück einer gemischten Ehe zu bewahren.
Ist die Auswahl glücklich geschehen, ist eine erlaubte Bekanntschaft angeknüpft, so bist du aber streng verpflichtet, für die nötige Aufsicht zu sorgen. Merke dir wohl: Du hast die Heiligste Pflicht, deinen erwachsenen Sohn oder deine erwachsene Tochter niemals in der Bekanntschaft mit der Person anderen Geschlechtes allein zu lassen, du musst fortwährend sorgfältige Aufsicht führen oder für zuverlässige Aufsicht sorgen, du darfst dieselben nicht einmal allein aus dem Familienzimmer bis zur Haustür gehen lassen, noch viel weniger sie vor der Haustür allein stehen lassen. Du bist der sichtbare Schutzengel deiner Kinder; GOTT hat sie dir anvertraut, aus deinen Händen wird Er sie wieder zurückfordern. Wehe dir, wenn du deine Heilige Schutzengelpflichten vernachlässigt hast!
Tausende und abermals Tausende von Vätern und Müttern brennen jetzt in der Hölle wegen schwerer Pflichtverletzung in der nötigen Aufsicht, indem sie vom Tode überrascht wurden, bevor sie dieselbe durch Reue und Beicht wieder gutgemacht hatten. Sie sind ewig verloren, weil sie so gewissenlos und pflichtvergessen waren, dass sie ihre Söhne und Töchter ohne das gehörige Alter, ohne baldige Aussicht auf eine brave, katholische Ehe und ohne Aufsicht mit Personen anderen Geschlechtes allein ließen, ja diese absichtlich allein ließen, selbst sorglos schlafen gingen, obschon sie gut wussten, dass ihre Tochter in der allergrößten Gefahr schwebte, und es ihnen alles allerlei war, wenn ihre Kinder nur eine reiche Partie in Aussicht hatten. O, welch eine Blindheit! Man möchte blutige Tränen weinen, wenn man sieht oder hören muss, wie Eltern, welche doch aus eigener Erfahrung oder aus traurigen Beispielen von anderen wissen müssen, welch große Gefahren ihren Kindern drohen, dennoch ihre Heiligsten Pflichten so entsetzlich vernachlässigten und so sich selbst und ihre Kinder unglücklich machen.
Ach, gute Mutter, sei du noch verständiger und lass dich warnen durch das Unglück anderer, bevor es zu spät ist. Und wenn diene Wachsamkeit deinen Söhnen und Töchtern lästig fällt, wenn diese vielleicht Beispiele pflichtvergessener Eltern vorschützen, so lass dich nicht irre machen und fürchte nicht ihren Unwillen, sondern bleibe fest in deiner Pflichterfüllung und sage ihnen nur: „Nichts ist am Tage der Trauung erfreulicher, nichts knüpft fester das Eheband, nicht begründet sicherer das Eheglück als das Bewusstsein, jungfräulich, keusch und rein an den Traualtar getreten zu sein.“
sind deine Kinder verlobt, so ist ihnen doch nicht mehr erlaubt als anderen Personen, und du hast alsdann noch immer die Heilige Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie nur unter Aufsicht miteinander verkehren und sich sorgfältig vor jeder Sünde hüten. Unterlass auch nicht sie zu ermahnen, durch fleißiges Gebet und häufigen Sakramentenempfang den Segen GOTTES auf den zukünftigen Ehestand herabzuflehen. Kurz vor der Ehe gib deiner Tochter den erforderlichen Unterricht über ihre Pflichten als Gattin in allem Ernst und Anstand. Ist sie verheiratet, so mische dich nicht ohne Grund in ihre Angelegenheiten, sondern suche durch fleißiges Gebet recht viele Gnade auf sie und ihren Gatten herabzuflehen. Kommen Schwierigkeiten und Missverständnisse mit ihrem Gatte, so sei immer bereit, mit Rat und Tat zu helfen, und ermahne fortwährend zu gegenseitiger Geduld und Nachsicht.
Was den Hochzeitstag eines deiner Kinder betrifft, so musst du deinen ganzen Einfluss als Mutter aufbieten, damit dieser mit GOTT angefangen und mit GOTT beschlossen wird, dass dein Kind recht würdig mit den übrigen Sakramenten auch das Heilige Sakrament und während der Heiligen Messe den Brautsegen empfängt; sorge auch dafür, dass jede übertriebene Pracht und jeder allzu große Aufwand ferngehalten werden und bei der ganzen Hochzeitsfeier nicht vorkommt, was den christlichen Anstand und die Sittsamkeit verletzt. Halte alles fern, was sündhaft ist oder anderen Anlass zur Sünde werden könnte. Habe ein wachsames Auge auf junge Leute, die vielleicht anwesend sind! Gute Mutter, biete doch alles auf, was du kannst, dass die Hochzeitsfeier nicht bis spät in die Nacht daure, sondern dass dieselbe im traulichen Zusammensein naher Verwandten und gesitteter Freunde, fern von rauschenden Lustbarkeiten, Tänzen und sonstiger Ausgelassenheit, in Gottesfurcht und ehrbarer Freude gehalten werde, so dass Jesus und Maria, wie einst auf der Hochzeit zu Kana, als Gäste zugegen sein könnten und der ganze Himmel seine Freude daran hat und seinen Segen dazu spendet. Sorge auch dafür, dass unter den Hochzeitsgeschenken sich ein Lehr- und Gebetbuch für Eheleute befindet. (Durch die Missionsdruckerei ist dieses Buch „Die gute Gattin und Mutter,“ sowie „Der gute Gatte und Vater“ als Hochzeitsgeschenk in einem besseren Einbande zu beziehen.)
Sollte eines deiner Kinder oder mehrerer zum Priester- oder zum Ordensstande berufen sein, oder den Beruf habe, in der Welt bis zum Tode im jungfräulichen Stande zu leben, so darfst du ihnen deshalb keine Schwierigkeit machen und brauchst dich auch deshalb keineswegs zu grämen; denn ein solcher Stand ist viel höher als der Ehestand, und ein solcher Beruf ist sicher eine hohe Auszeichnung, eine sehr große Gnade. Glücklich können sich mit Recht die Eltern schätzen, deren Kinder einen solch schönen Beruf vom lieben GOTT erhalten haben.
Fortsetzung folgt!