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Die Sünden wider den Heiligen Geist!

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Jamea:


Die Sünden wider den Heiligen Geist (1. Joh. 5,16) stellen sich als formale Verachtung einer übernatürlichen Wirkung des Heiligen Geistes in der Seele dar, näherhin als bewußte Mißachtung gerade der letzten und stärksten Motive, die den Menschen von der Sünde abhalten, sie sind daher Sünden ex certa malitia, Bosheitssünden mit spezifischem Charakter. Solche letzte Motive sind, beruhend auf dem Gedanken an Gottes Gericht, dem Gerechtigkeit im Verein mit Barmherzigkeit eigentümlich ist, die christliche Hoffnung, die aus der Erwägung der verzeihenden und belohnenden Tätigkeit Gottes sich ergibt, und die Frucht vor Gottes Gerechtigkeit; die Hoffnung wird durch die Verzweiflung, die Furcht durch die Vermessenheit beseitigt. Dann sind es zwei Gaben Gottes, die von der Sünde zurückhalten: die Erkenntnis der Wahrheit und die Hilfe der inneren Gnade dagegen richtet sich das Widerstreben gegen die Wahrheit, um leichter und ungehemmter sündigen zu können, sowie der Neid um der göttlichen Gnade willen, in letzter Linie dem Wachsen der Gnade überhaupt und so gleichsam dem Heiligen Geist selbst geltend. Auf Seiten der Sünde sind es zwei Gedanken, die von ihr zurückhalten können: der Gedanke an das Schmähliche und anderseits an das Armselige der Sünde und ihres Treibens; diese Motive werden ausgeschaltet durch Unbußfertigkeit und Verstocktheit (obstinatio, widervernünftiges und hartnäckiges Beharren). Die Unbußfertigkeit wird hier als spezielle Sünde betrachtet und zwar im Sinn des Vorsatzes, nicht Buße zu tun, wie etwa heutzutage sich gewisse mit Kirche und Christentum zerfallene Menschen das Versprechen geben, in ihrem Vorsatz, sich nicht zu bessern, zu beharren und beim Sterben keinen Priester zuzulassen; dagegen ist das Verharren in der Sünde bis ans Ende ein Umstand, der bei jeder Sünde sich finden kann.
Unvergebbar sind diese Sünden, im Unterschied von dem Verharren in der Sünde bis zum Tode, nur analog dem Leiden eines Kranken, der die Arznei zurückweist (Cat. Rom. 2,5,19) (Augustinus, De serm. Dom. In monte 1, 22. Enarr. In Ps. 36,15 u.ö.); wenn in Schrift und patristischer Literatur von Unvergebbarkeit einiger Sünden die Rede ist, so soll damit nur die besonders große Schwierigkeit, Verzeihung zu erlangen, ausgedrückt werden; Allmacht und Erbarmen Gottes sind nicht unvermögend, sie zu verzeihen und zu heilen: per quam (sc. Omnipotentiam et misericordiam) aliquando tales quasi miraculose spiritualiter sanantur (S. th. 2,2, q. 14, a. 3).
Die Sünde wider den Heiligen Geist setzt regelmäßig andere ihr vorangegangene Sünden voraus, da sie ihrerseits Sünde schwerster Art ist, doch kann ein unvermitteltes Begehen nicht als einfachhin unmöglich bezeichnet werden, einmal mit Rücksicht auf die Willensfreiheit, dann mit Rücksicht auf viele vorausgegangene Dispositionen sowie auf stark wirkende Motive bei schwächlichem Wollen (S. th. 2.2, q.14)
Aus: Otto Schilling, Lehrbuch der Moraltheologie, I. Band: Allgemeine Moraltheologie, 1927, S. 329-330
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