Autor Thema: Sakrament der Ehe - staatliche und protestantische Ehen  (Gelesen 11708 mal)

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Offline Otto

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Liebe Brüder und Schwestern,

ich habe mir Gedanken über die gültige Spendung des Ehesakramentes gemacht und dazu noch Fragen.

Auf der Webseite habe ich gelesen, dass staatliche Ehen vor der Kirche und vor Gott keine Gültigkeit besitzen. Wo gibt es dazu eine offizielle Verlautbarung der Kirche?

Und wie ist der Stand von Ehen, die in protestantischen Kirchen geschlossen werden?

Viele Grüße und Gottes Segen!

Otto.
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Offline Mariam

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Re: Sakrament der Ehe - staatliche und protestantische Ehen
« Antwort #1 am: 25. Mai 2018, 00:51:38 »
Liebe Brüder und Schwestern,

ich habe mir Gedanken über die gültige Spendung des Ehesakramentes gemacht und dazu noch Fragen.

Auf der Webseite habe ich gelesen, dass staatliche Ehen vor der Kirche und vor Gott keine Gültigkeit besitzen. Wo gibt es dazu eine offizielle Verlautbarung der Kirche?

Und wie ist der Stand von Ehen, die in protestantischen Kirchen geschlossen werden?

Viele Grüße und Gottes Segen!

Otto.

http://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/ehe
Hinweise auf weitere Quellen siehe hier auf Seite 84: https://www.ulrichrhode.de/ehe/e-skriptum.pdf

Ich versuche eine Zusammenfassung, so wie ich das verstanden habe:
Eine staatliche Ehe zwischen zwei Katholiken ist ungültig, weil dann vorausgesetzt wird, dass diese Katholiken dann nicht dem katholischen Verständnis gemäß ehewillig waren, zum Beispiel diese staatliche Ehe nicht unauflöslich eingehen wollten, weil Katholiken zur kirchlichen Trauung quasi aus religiösen Gründen vor der Kirche verpflichtet sind.

Dennoch könnten solche Eheleute erst nach einer staatlichen Scheidung katholisch heiraten, da zumindest in Deutschland eine staatliche Trauung vor der kirchlichen Trauung nach wie vor von der katholischen Kirche verlangt wird, normalerweise jedenfalls und man auch staatlich in Deutschland nur heiraten kann, wenn man nicht schon verheiratet ist (staatliches Verbot der Vielehe). Früher war die staatliche Trauung vor der kirchlichen Trauung eine in Deutschland staatlich gesetzliche Pflicht. Priester, die ein Paar ohne diese staatliche Trauung kirchlich verheirateten, machten sich vor dem deutschen Staat strafbar. Inzwischen ist dies von der Seite des deutschen Staates aufgehoben, aber die Kirche selbst traut Paare, die noch nicht staatlich geheiratet haben, nur nach einer besonderen begründeten Beantragung und Genehmigung ohne diese staatliche Trauung. Bei der Einholung der Genehmigung würde dann sicher negativ auffallen, dass bereits eine staatlche noch nicht geschiedene Ehe besteht.

Ist aber auch nur einer der Partner nicht katholisch, so setzt die katholische Kirche nach dem Naturrecht die lebenslange Gültigkeit einer staatlichen Ehe oder einer in einer anderen Konfession oder Religion geschlossenen Ehe voraus, weil der nichtkatholische Partner ja nicht gezwungen werden durfte, katholisch zu heiraten. Auch wenn diese Ehe vor dem Staat oder der anderen Religionsgemeinschaft geschieden würde, könnte der katholische Partner erst dann wieder katholisch heiraten, wenn er ein Ehenichtigkeits-oder Eheannulierungsverfahren dieser nichtkatholischen Ehe vor der katholischen Kirche durchlaufen hätte. Dieser Fall betraf einen meiner Dozenten, dessen erste Frau evangelisch war und dessen erste Ehe in einer protestantischen Kirche geschlossen wurde.

Offline Admin

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Re: Sakrament der Ehe - staatliche und protestantische Ehen
« Antwort #2 am: 02. Juni 2018, 08:23:13 »

Das Sakramentsverständnis
 
Bei der Gegenüberstellung von katholischem und reformatorischem Eherecht stellt sich daher als erstes die Frage nach dem die Ehe tragenden Sakramentsverständnis.

Bekanntlich gibt es zweierlei christliche Konfessionen: Jene, in denen sieben Sakramente (1. Taufe; 2. Firmung; 3. Eucharistie; 4, Buße; 5. Krankensalbung; 6. Priesterweihe; 7. Ehe) gespendet werden anhand der von Christus verliehenen priesterlichen Vollmacht, welche ihrerseits wiederum in der "apostolischen Sukzession" (Weihenachfolge, die bis zu den Aposteln ununterbrochen zurückreicht) gründet. Neben der römisch-katholischen Kirche muss in hervorgehobener Weise unter anderen unsere Schwesterkirche, die Orthodoxie, genannt werden.

Dann gibt es jene Glaubensgemeinschaften, in denen die apostolische Sukzession eher durch die Weitergabe des verkündeten Gotteswortes begründet wird und weniger durch deren Sakramentalität. Da die Taufe im Notfall - auch in der vorreformatorischen Mutterkirche - von jedem Menschen gültig gespendet werden kann, blieb sehr bald in den Glaubensgemeinschaften der Reformation nach katholischem Sakramentsverständnis nur noch ein gültiges Sakrament übrig: die Taufe. Unter Zuhilfenahme des Naturrechts muss daher die Ehe in den reformatorischen Glaubensgemeinschaften auch zu den gültigen Sakramenten gezählt werden, da sie nicht vom Priester gespendet wird, sondern vom gegenseitigen JA-Wort der Brautleute ihre Gültigkeit erhält. Die beiden anderen Zeichen, die in den Glaubensgemeinschaften der Reformation vollzogen werden, die Confirmation und das Abendmahl, können mit dem Sakramentsbegriff aller sakramentalen Kirchen nicht in Verbindung gebracht werden.



Das Eingehen der Ehe ist ein Sakrament, wenn es kirchlich geschieht, ein Heiliger Bund, ein Treuebund, wie es die vorstehenden Worte GOTTES bezeugen. Das Versprechen ist ein Gelöbnis, welches vor GOTT in der Person des Priesters bei einer sakramentalen Handlung vollzogen wird. Zur Erinnerung werden die üblichen Gelöbnisworte hier wiedergegeben: „die Treue halten alle Tage des Lebens, bis der Tod uns scheidet.“ „Ich will dich lieben, achten und ehren solange ich lebe.“ Es ist die unwiderrufliche Wahrheit, wenn die Kirche dann von der Unauflöslichkeit der Ehe spricht, denn aus den Worten des HERRN im vorstehenden Text aus dem Evangelium nach Matthäus geht der Mensch mit Leib und Seele einen Treuebund ein, so daß auch nach dem Tod eines Ehegefährten die Seelen miteinander verbunden bleiben. Aus den Geboten GOTTES durch Moses geht auch hervor, daß ein vor GOTT gegebenes Versprechen unwiderruflich ist, da ER Treue von uns in allen Lebensbereichen erwartet. Die gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden"   (can. 1141).


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Re: Sakrament der Ehe - staatliche und protestantische Ehen
« Antwort #3 am: 02. Juni 2018, 08:23:52 »
http://kath-zdw.ch/maria/Enzykliken.Bullen/Enzyklika.Casti.connubii.Pius.XI.1930.html

Enzyklika »Casti connubii« Papst Pius XI.
über die christliche Ehe im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft

Enzyklika  (lat. encyclios, dieses von altgriechisch εγκύκλιος enkyklios „einen Kreis bildend“) bezeichnet heute die seit 1740 (Benedikt XIV. "Ubi primum") in Gebrauch gekommene Form moderner   päpstlicher Rundschreiben zur Ausübung seines ordentlichen   Lehramtes. Sie nehmen in verbindlicher Weise Stellung zu theologischen pastoralen oder gesellschaftlichen Fragen.


 

La Salette 1846



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