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Sterbe-Ablass

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ChrS:
Vollkommener Ablass für die Sterbestunde



Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt die Kirche kraft ihrer vom göttlichen Heiland übertragenen Binde- und Lösegewalt auf Anordnung des heiligen Papst Pius X. allen Gläubigen, die zu irgendeiner Zeit ihres Lebens, aus wahrer Liebe zu Gott, den Vorsatz gefasst haben, den Tod aus der Hand Gottes mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen gleichmütig und willig entgegenzunehmen.

Dieser vollkommene Ablass kann also jederzeit gewonnen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Absicht den Ablass zu gewinnen

- Gnadenstand

- Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher

- hl. Kommunion (am Tage des Ablasswerkes und natürlich im Gnadenstand)

- Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (1 Vater unser, 1 Gegrüsst seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater)

- keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde (= aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden)

- Besuch einer Kirche

- Beten: "Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich den Tod, wie er auch nach Deinem Willen mich treffen mag, mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen aus Deiner Hand ergeben und willig an."

Wenn wir für unsere Todesstunde diesen vollkommenen Ablass gewonnen haben, brauchen wir keinen Ablass für uns selbst mehr gewinnen und können uns ganz darauf konzentrieren so viele Teilablässe und vollkommene Ablässe für die Armen Seelen im Fegfeuer zu gewinnen, wie es uns möglich ist.

Allerdings sollen wir das Verlangen nach Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses in unserer Sterbestunde in uns lebendig halten, einerseits damit wir uns selbst von der Vorstellung freihalten, dass es sich dabei um eine mechanische Sache handelt, die man einmal erledigt und nicht unserer Gesinnung immerdar entspricht und andererseits um allzeit in dem beruhigenden Bewusstsein zu leben, nach dem Tod nicht ins Fegfeuer zu müssen, weil man von Gott diesen Ablass erhält.

Andreas777:
ChrS möchte seinen obigen Beitrag korrigieren. Er hat aus Versehen veralterte Ablassbestimmungen eingegeben, die heute nicht mehr gültig sind. Die aktuell geltenden Bestimmungen zum Sterbe-Ablass lauten:

Einen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt die Heilige Mutter Kirche kraft ihrer vom göttlichen Heiland übertragenen Binde- und Lösegewalt allen Gläubigen unter folgenden Bedingungen:

Entweder: Empfang der Sterbesakramente von einem Priester, zusammen mit dem apostolischen Segen

Oder: Wenn in der Sterbestunde kein Priester da sein kann, gewährt die Kirche jedem Gläubigen, der in seinem Leben regelmäßig gebetet hat, einen vollkommenen Ablaß. Die Kirche ersetzt dabei die sonst für einen solchen Ablaß erforderlichen drei Bedingungen. Dazu soll man sich, wenn möglich, einem Kreuz oder Kruzifix zuwenden.

Die Kirche ersetzt also, wenn kein Priester anwesend sein kann, die drei üblichen Bedingungen für einen vollkommenen Ablass, nämlich (1.) Beichte, (2.) Kommunion und (3.) Gebet nach Meinung des Hl. Vaters.

In jedem Fall kann aber nur der einen vollkommenen Ablass gewinnen, der (1.) die Absicht hat den Ablass zu gewinnen, der sich (2.) im Gnadenstand befindet und der (3.) von der Neigung zu irgendeiner Sünde frei ist.

vianney:
Hallo,

Dies letzte verstehe ich jetzt nicht ganz: Wie geht das wenn kein Priester vorhanden ist? Ich habe grosse Schwierigkeiten an der Macht solcher Ablässe zu glauben! Aus welcher Quelle im evangelium kommt die Macht dieser Ablässe, die ja gar keine Beichte sind? Und wie verläuft dies praktisch wenn kein Priester zugegend ist? Bizarr...

In caritas Dei

Dominique

Andreas777:
Hallo Burouted,

da mußt du ChrS fragen aber der wurde ja lebenslang gesperrt weil man hier ja lieber " the Warning" Befürworter und Privatbotschaftenverbreiter hat als gute tradtionelle Katholiken.
Dort kannst fragen:
http://www.razyboard.com/system/user_forumtradi.html

Botschafter:
Andy,

wenn Du hierher kommst um Stunk zu machen, kannst auch bleiben wo Du sonst bist.

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