Autor Thema: Gültiges Sakrament der Firmung  (Gelesen 22290 mal)

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Offline djl

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Gültiges Sakrament der Firmung
« am: 09. April 2012, 11:06:43 »
Laudetur Jesus Christus!
Hallo!

Ich bin froh ein solches Forum gefunden zu haben und danke für die Aufnahme!


Ich befinde mich derzeit auf einem Weg zurück in die Kirche. Vor zwei Jahren habe ich zunächst mit der Katholischen Kirche gebrochen und mich den Baptisten zugewandt. Der Wahrheit weiterhin immer näherkommen wollend, trieb es mich aber in den letzten Monaten immer wieder zurück in DIE Kirche Christi.

Nun verschaffe ich mir quasi einen Überblick über das, was ich aus meinem früheren katholischen Leben mitbringe - schließlich bin ich kein einfacher Konvertit, sondern ein "Wiederkehrer".

Bei meinen Überlegungen bleibe ich oft bei der Frage hängen, ob meine Firmung gültig von statten gegangen ist.

Damals, vor ungefähr 10 Jahren, konnte ich mit dem Thema glauben noch gar nichts anfangen. Zur Firmung wurde ich damals von meiner Mutter geschickt (sie selbst ist auch nicht wirklich katholisch, lediglich auf dem Papier - der Grund war, dass ich ja vielleicht mal katholisch heiraten will). Die Hälfte der Vorbereitungskurse habe ich versäumt oder war krank. Es war aus meiner heutigen Perspektive sowieso mehr ein Zeitgeist-wir-haben-uns-alle-lieb-Gespräch. Mitten in der Vorbereitungszeit wurde unser Firmlehrer ausgetauft, weil er angeblich mit irgendjemand eine Affäre hatte. Danach ward er nicht mehr gesehen.
Die Worte bei der Firmung habe ich ohne Bewusstsein gesprochen. Es hätte auch in einer anderen Sprache sein können. War es bei dem Bischof auf. Er kam aus Afrika und verstand weder meinen Namen, noch verstand ich seine Worte.
Ich hatte kein Beichtgespräch vor der Firmung. Mein erstes und einziges "Beicht"gespräch verlief ähnlich liberal-akatholisch ab. Ich war definitiv nicht im Stand der Gnade und vielleicht sogar zum damaligen Zeitpunkt exkommuniziert. Dies kann ich allerdings nicht mit Sicherheit sagen. Ich habe zwar wichtige Lehren der Kirche abgelehnt, weiss aber nicht, ob ich mir dessen bewusst war.
Hinzukommt, dass meine Firmpatin selbst nicht, dass Sakrament der Firmung empfangen hat, ja sie war nicht mehr katholisch, sondern Mitglied der Evangelischen Landeskirche.

Dies alles lässt mich zweifelt, ob meine Firmung gültig war. Es würde mich nicht traurig machen, wenn ja. Schliesslich wäre es ein idealer Punkt um mit dem Katholischen Glauben wieder von vorne zu beginnen. Sollte das Sakrament gültig gewesen, kann ich das aber auch akzeptieren.

Warum wende ich mich an Euch hier in diesem Forum? Nun, ich habe schon vor ein paar Jahren einmal mit einigen Personen aus der Kirche gesprochen, die alle meinten, dass alles in Ordnung sei. Ich bin mir über Ihr Urteilsvermögen in dieser Sache allerdings nicht sicher. Ich komme aus einer sehr liberalen bundesdeutschen Diözese, in der nicht immer alles so abläuft wie es sich gedacht ist. Sollte jemand also keine Antwort wissen, aber Ahnung haben an wen ich mich wenden kann, so bin ich auch sehr denkbar.

Offline Marcel

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Antw:Gültiges Sakrament der Firmung
« Antwort #1 am: 12. April 2012, 01:29:15 »
Ich befinde mich derzeit auf einem Weg zurück in die Kirche. (…)
Bei meinen Überlegungen bleibe ich oft bei der Frage hängen, ob meine Firmung gültig von statten gegangen ist.
(…)
Ich war definitiv nicht im Stand der Gnade (…)
Dies alles lässt mich zweifelt, ob meine Firmung gültig war.
(…)
Warum wende ich mich an Euch hier in diesem Forum? Nun, ich habe schon vor ein paar Jahren einmal mit einigen Personen aus der Kirche gesprochen, die alle meinten, dass alles in Ordnung sei. Ich bin mir über Ihr Urteilsvermögen in dieser Sache allerdings nicht sicher. Ich komme aus einer sehr liberalen bundesdeutschen Diözese, in der nicht immer alles so abläuft wie es sich gedacht ist. Sollte jemand also keine Antwort wissen, aber Ahnung haben an wen ich mich wenden kann, so bin ich auch sehr denkbar.

Also, eine definitive Antwort kenne ich leider nicht. Aber wenn Du wieder in die Kirche
eintreten willst (ich vermute mal, Du bist offiziell ausgetreten), müßtest Du Dich an den
örtlich zuständigen Pfarrer wenden, der dann alles in die Wege leiten sollte (incl. Unter-
weisung im Glauben und Vorbereitung für die Aufnahme), damit Du wieder die Sakra-
mente (Buße und Eucharistie) empfangen kannst.

Vielleicht bist Du aber auch gar nicht ausgetreten, sondern hast Dich allgemein vom kath.
Glauben entfernt. Dann könntest Du m. E. nach einer reuigen Beichte (evtl. wäre ein Beicht-
gespräch angebracht) wieder in den Stand der Gnade kommen. Für die vorherige Gewissens-
erforschung gibt es sog. Beichtspiegel, z. B. an Hand der Zehn Gebote.

Zum Thema »Firmung«: Ob man eine Firmung bedingungsweise wiederholen kann, weiß
ich leider nicht. Der erste Ansprechpartner wäre auch hier der örtlich zuständige Pfarrer,
vielleicht kann man Dir aber auch im Ordinariat (Verwaltung des Bistums) weiterhelfen.
Wenn Du darin kein Vertrauen hast (Du schriebst von einer liberalen Diözese), käme evtl.
auch ein Kloster oder ein apostolisches Institut in Frage, bei dem man diese Frage klären
könnte.

Hier zur Information einige Auszüge aus dem Kirchenrecht (CIC, Codex Iuris Canonici)
und dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK):

http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P30.HTM (Canones 879 bis 896)
http://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P3V.HTM (Nummern 1285 bis 1321, insbes. die Nr. 1310)

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens ein wenig weiterhelfen bzw. schon einmal einige
Anregungen geben.

Marcel
In te, Domine, speravi:
non confundar in aeternum.

Drafi

  • Gast
Antw:Gültiges Sakrament der Firmung
« Antwort #2 am: 06. Juli 2013, 15:25:52 »
Hallo!

Ich habe eben St. Pater Pio angerufen, und ihn gebeten, dass du es richtig machst. Ich möchte dich auf folgende Punkte hinweisen:
- Wenn du ausgetreten bist, hast du eine schwere Sünde hinter dir. Hast du sie schon gebeichtet?
- Auch musst du zum Zeitpunkt deiner Firmung ohne Todsünde gewesen sein, sonst ist das Sakrament ungültig
- Die gültige Firmung kann nicht wiederholt werden

Markus Fugger v. dem Rech

  • Gast
Antw:Gültiges Sakrament der Firmung
« Antwort #3 am: 18. Juli 2017, 10:04:41 »
Ich befinde mich derzeit auf einem Weg zurück in die Kirche. (…)
Bei meinen Überlegungen bleibe ich oft bei der Frage hängen, ob meine Firmung gültig von statten gegangen ist.
(…)
Ich war definitiv nicht im Stand der Gnade (…)
Dies alles lässt mich zweifelt, ob meine Firmung gültig war.
(…)
Warum wende ich mich an Euch hier in diesem Forum? Nun, ich habe schon vor ein paar Jahren einmal mit einigen Personen aus der Kirche gesprochen, die alle meinten, dass alles in Ordnung sei. Ich bin mir über Ihr Urteilsvermögen in dieser Sache allerdings nicht sicher. Ich komme aus einer sehr liberalen bundesdeutschen Diözese, in der nicht immer alles so abläuft wie es sich gedacht ist. Sollte jemand also keine Antwort wissen, aber Ahnung haben an wen ich mich wenden kann, so bin ich auch sehr denkbar.

Also, eine definitive Antwort kenne ich leider nicht. Aber wenn Du wieder in die Kirche
eintreten willst (ich vermute mal, Du bist offiziell ausgetreten), müßtest Du Dich an den
örtlich zuständigen Pfarrer wenden, der dann alles in die Wege leiten sollte (incl. Unter-
weisung im Glauben und Vorbereitung für die Aufnahme), damit Du wieder die Sakra-
mente (Buße und Eucharistie) empfangen kannst.

Vielleicht bist Du aber auch gar nicht ausgetreten, sondern hast Dich allgemein vom kath.
Glauben entfernt. Dann könntest Du m. E. nach einer reuigen Beichte (evtl. wäre ein Beicht-
gespräch angebracht) wieder in den Stand der Gnade kommen. Für die vorherige Gewissens-
erforschung gibt es sog. Beichtspiegel, z. B. an Hand der Zehn Gebote.

Zum Thema »Firmung«: Ob man eine Firmung bedingungsweise wiederholen kann, weiß
ich leider nicht. Der erste Ansprechpartner wäre auch hier der örtlich zuständige Pfarrer,
vielleicht kann man Dir aber auch im Ordinariat (Verwaltung des Bistums) weiterhelfen.
Wenn Du darin kein Vertrauen hast (Du schriebst von einer liberalen Diözese), käme evtl.
auch ein Kloster oder ein apostolisches Institut in Frage, bei dem man diese Frage klären
könnte.

Man kann seine Firmung bedingungsweise "wiederholen". Meine Mutter hatte mich damals stark unter Druck gesetzt, mich firmen zu lassen, gegen meinen damaligen Willen! Mein Antrag auf gültigen Empfang der Firmung wurde seitens der Kirche deshalb akzeptiert und ich bekam die Erlaubnis, das Sakrament der Firmung in einem würdigen Rahmen und aufgrund meines eigenen Willens zu empfangen. Genaugenommen war es also keine "Wiederholung", sondern der erste (und damit auch letzte) gültige Empfang der Firmung.

Hier zur Information einige Auszüge aus dem Kirchenrecht (CIC, Codex Iuris Canonici)
und dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK):

http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P30.HTM (Canones 879 bis 896)
http://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P3V.HTM (Nummern 1285 bis 1321, insbes. die Nr. 1310)

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens ein wenig weiterhelfen bzw. schon einmal einige
Anregungen geben.

Marcel

 

La Salette 1846



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