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Frage bezüglich Firmung
Veritas1988:
Hallo, liebes Forum
Ich habe im Katechismus letztens folgendes gelesen:
1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. OCf praænotanda 15; 16; [link] CIC, can. 893, § 1.2].
Jetzt hab ich mal zurückgedacht und festgestellt dass ich zum Zeitpunkt meiner Firmung (lange her :-)) nicht im Stand der Gnade war, zumindest hatte ich schwere Sünden auf dem Konto. Ich hatte die Firmung auch nicht wirklich "bewusst" empfangen, wie das auch bei vielen Heranwachsenden heute sicher noch so ist. Jetzt frage ich mich doch ob ich denn dennoch gültig gefirmt bin? Und wenn nicht, was kann ich dann tun? Erneut firmen lassen? Ob dies überhaupt möglich ist? Oder erlangte die Firmung durch meine viele Jahre später erfolgte Buße und Umkehr ihre Geltung?
Vlt weis hier ja jemand Rat, vielen Dank schonmal!
KleinesLicht:
Liebe Veritas1988,
ich kenne es nur so, dass der Firmling vor dem Sakramentsempfang zur Beichte gehen muss. Daher meine Frage: Warst Du vor der Firmung beichten?
LG
KleinesLicht
Veritas1988:
Nein, war ich nicht, sonst bräuchte ich mir da wohl keine großen Gedanken machen. Im übrigen waren viele meiner Freunde die in Deutschland die Firmung empfingen (ich empfing meine in Kanada) haben auch nicht vorher gebeichtet.
LG Veritas1988
CSc:
Die Sachlage ist klar: Hat er die Firmung ungültig empfangen, dann kann und muss er die Firmung gültig empfangen. Von einem erneuten Empfang des Firmsakramentes kann nicht die Rede sein, da er sie ja beim ersten Mal nicht empfangen hat.
Hat er nun die Firmung gültig empfangen oder nicht? Das ist die Frage.
Für den gültigen Empfang des Firmsakramentes gilt, was für alle Sakramente gilt:
"Die Gültigkeit der Sakramente ist an die vorgegebene Form des Vollzugs und die Intention des Spendenden gebunden, das Sakrament der Absicht der Kirche gemäß zu vollziehen. Die Früchte der Sakramente sind auch von der inneren Verfassung ihrer Empfänger abhängig. Wer die Taufe oder das Sakrament der Buße empfangen will, muss seine Sünden bereuen. Die übrigen Sakramente dürfen nur bereits Getaufte im Stande der Gnade empfangen. Wer ein Sakrament unwürdig empfängt, empfängt die innere Gnade nicht, sondern begeht - sofern er freiwillig und in Kenntnis seiner Unwürdigkeit handelt - eine Todsünde.
[...]
Da Sakramente ex opere operato gespendet werden, tritt die Wirksamkeit eines Sakramentes aufgrund seines richtigen Vollzugs und unabhängig von der sittlichen Disposition der spendenden Person dann ein, wenn der Empfänger dem nicht entgegenwirkt."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sakrament
Anemone:
--- Zitat von: Veritas1988 am 11. Juni 2011, 20:58:13 ---Hallo, liebes Forum
Ich habe im Katechismus letztens folgendes gelesen:
1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen [Vgl. OCf praænotanda 15; 16; [link] CIC, can. 893, § 1.2].
Jetzt hab ich mal zurückgedacht und festgestellt dass ich zum Zeitpunkt meiner Firmung (lange her :-)) nicht im Stand der Gnade war, zumindest hatte ich schwere Sünden auf dem Konto. Ich hatte die Firmung auch nicht wirklich "bewusst" empfangen, wie das auch bei vielen Heranwachsenden heute sicher noch so ist. Jetzt frage ich mich doch ob ich denn dennoch gültig gefirmt bin? Und wenn nicht, was kann ich dann tun? Erneut firmen lassen? Ob dies überhaupt möglich ist? Oder erlangte die Firmung durch meine viele Jahre später erfolgte Buße und Umkehr ihre Geltung?
--- Ende Zitat ---
Lieber Veritas 1988,
Deine Firmung ist gültig, weil Sakrament. Sakramente sind wirksam kraft des vollzogenes Ritus ( lat.: ex opere operato). Nicht wegen der Würdigkeit des Spenders oder des Empfängers. Insbesondere drei Sakramente, Taufe, Firmung, Priesterweihe sind dem Empfänger unauslöschlich eingeprägt.
In Deinem konkreten Fall:
Bezüglich des Empfängers wird gesagt, dass die Frucht dann in seinem Leben erblüht, wenn die innere Verfassung des Empfängers insofern richtig ist (Beichte!). Dann sollen auch Früchte entstehen. Aber entscheidend ist und bleibt das Wirken Gottes ex opere operato.
Lieber Veritas 1988, es ist nie zu spät erkannte Sünden in der Beichte zu bekennen.
Gottes Segen
Anemone
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