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Was ist im ehelichen Schlafzimmer erlaubt und mit welchem Recht wird es verboten
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jefita:
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich hoffe, dass mir hier jemand die Frage beantworten kann, ich bin ziemlich ratlos.
Selbst wenn ein Paar verheiratet ist, muss ja jede sexuelle Handlung zu Geschlechtsverkehr führen, der Fortpflanzung im Sinn hat. Zumindest habe ich das so gelesen und man hat es mir so erklärt.
Das heißt eine Befriedigung beispielsweise des Mannes ist nur dann erlaubt, wenn sie in der Frau endet.
1. finde ich das sehr seltsam. Ich will als Ehefrau mit meinem Ehemann natürlich Kinder haben, um Verhütung geht es hier also gar nicht. Aber wenn wir zum Beispiel zwei Mal hintereinander Sex haben und er einmal in mir kommt und das zweite Mal nicht, haben wir dann gesündigt?
2. Wenn wir schon Sex hatten und ich schwanger bin, ist dann ein weiteres Mal verboten? Denn dann wäre es ja nicht mehr, um schwanger zu werden.
Ich bin verwirrt!!! Solange die Eheleute sich nicht vor Kindern verschließen und keine Verhütungsmittel benutzen, was haben dann irgendeine andere Nase und seltsame Regeln im ehelichen Schlafzimmer verloren?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder mir eure Gedanken dazu erzählen.
Mit freundlichen Grüßen, jefita
Hildegard51:
;ghjghg ;ghjghg ;ghjghg Das würde mich auch interessieren?
Admin:
http://kath-zdw.ch/maria/keuschheit.ehe.html
Und wie will nun Gott die Ehe?:
Wie soll eine christliche Ehe verwirklicht werden?
Wie soll das Wesen der Ehe erfüllt werden?
Magstrauss:
Liebe jefita! Ich versuche, Ihnen eine verständliche Antwort aus Sicht der katholischen Lehre zu geben:
1. Papst Paul VI hat ausdrücklich in der Enzyklika Humanae Vitae geschrieben, dass jeder einzelne Akt für Nachkommenschaft offen sein soll. Wenn Sie einmal einen potenziell fruchtbaren Akt vollzogen haben und danach meinen, das reiche ja schon, um theoretisch ein Kind zu zeugen, und dann einen Akt vollziehen, bei dem der Mann nicht in der Frau kommt, dann ist das nicht die richtige Haltung. Jeder Akt, der sich der Nachkommenschaft verweigert, ist eine Sünde. Gott schaut auf jede Handlung, nicht nur auf die gesamte Haltung.
2. Selbstverständlich ist es keine Sünde, wenn Sie bereits schwanger sind und dennoch Sex haben. Entgegen des Statements, das vor mir geteilt worden ist, sagt die Kirche SOWOHL IM KATECHISMUS ALS AUCH IM KIRCHENRECHT, dass die Ehe "AUF DAS WOHL DER EHEGATTEN UND AUF ZEUGUNG UND ERZIEHUNG VON NACHKOMMENSCHAFT hingeordnet ist. Die Unfruchtbarkeit ist ja z.B. auch kein Ehehindernis, solange der eheliche Akt vollzogen werden kann (man also nicht dauerhaft impotent ist). Eine Frau ist im Laufe ihres Zyklus ja auch nicht dauerhaft fruchtbar, sondern genau genommen nur 24 Stunden. Das heißt aber nicht, dass die Kirche Sex nur in diesen Stunden erlaubt. Mann und Frau vereinigen sich also auch in unfruchtbaren Zeiten und das ist auch richtig so. Jede Vereinigung der Ehepartner ist ein Gottesdienst, ein Vollzug des Ehesakraments, auch dann, wenn kein Kind entsteht. Man darf die Entstehung eines Kindes aber nicht aktiv verhindern, was egoistisch und eine ganz schwerwiegende Sünde wäre! Die Tatsache, dass Mann und Frau miteinander schlafen über die Nachkommenschaft hinaus ist aber nicht egoistisch! Sie sorgen ja nicht aktiv dafür, sondern es ist von der Natur so gegeben. Der Akt an sich ist ein Abbild der dreifaltigen Liebe, die Gott ist. Ich zitiere die Artikel 11 und 12 aus Humanae Vitae:
11. Jene Akte, die eine intime und keusche Vereinigung der Gatten darstellen und die das menschliche Leben weitertragen, sind, wie das letzte Konzil betont hat, "zu achten und zu ehren (11)"; sie bleiben auch sittlich erlaubt bei vorauszusehender Unfruchtbarkeit, wenn deren Ursache keineswegs im Willen der Gatten liegt; denn die Bestimmung dieser Akte, die Verbundenheit der Gatten zum Ausdruck zu bringen und zu bestärken, bleibt bestehen. Wie die Erfahrung lehrt, geht tatsächlich nicht aus jedem ehelichen Verkehr neues Leben hervor. Gott hat ja die natürlichen Gesetze und Zeiten der Fruchtbarkeit in seiner Weisheit so gefügt, daß diese schon von selbst Abstände in der Aufeinanderfolge der Geburten schaffen. Indem die Kirche die Menschen zur Beobachtung des von ihr in beständiger Lehre ausgelegten natürlichen Sittengesetzes anhält, lehrt sie nun, daß "jeder eheliche Akt" von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet bleiben muß (12).
12. Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Sinngehalte - liebende Vereinigung und Fortpflanzung -, die beide dem ehelichen Akt innewohnen. Diese Verknüpfung darf der Mensch nicht eigenmächtig auflösen. Seiner innersten Struktur nach befähigt der eheliche Akt, indem er den Gatten und die Gattin aufs engste miteinander vereint, zugleich zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind. Wenn die beiden wesentlichen Gesichtspunkte der liebenden Vereinigung und der Fortpflanzung beachtet werden, behält der Verkehr in der Ehe voll und ganz den Sinngehalt gegenseitiger und wahrer Liebe, und seine Hinordnung auf die erhabene Aufgabe der Elternschaft, zu der der Mensch berufen ist. Unserer Meinung nach sind die Menschen unserer Zeit durchaus imstande, die Vernunftgemäßheit dieser Lehre zu erfassen.
Oft wird bedauert, dass der Aspekt der Nachkommenschaft getrennt wird, was gegen den Willen Gottes ist. Das stimmt und allein dafür stehen wir alle auf Knien und beten um Umkehr! Aber was mir vermehrt auch auffällt, ist dass die Menschen auch die andere Seite der Medaille, nämlich die "liebende Vereinigung", wie es Papst Paul schreibt, abtrennen. Diese macht eben AUCH den gottgewollten Akt aus und darf nicht von der Nachkommenschaft getrennt werden.
Hoffentlich sind meine Ausführungen verständlich. Ich bin sehr konservativ eingestellt, aber beide Fehlentwicklungen oder Missverständnisse gegenüber der Lehre der katholischen Kirche müssen genannt werden. Komm, heiliger Geist! ;xdysaa
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