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römisch-katholisch => Die Bibel => Thema gestartet von: stri am 28. September 2013, 07:32:21
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Mit welchen Gründen lässt sich die Aufnahme der deuterokanonischen Schriften in den Kanon belegen? Immerhin haben die Juden diese Schriften 90 nach Christus bei deren Konzil nicht als kanonisch bestätigt. Und bei den Kirchenvätern meine ich zu erkennen, dass keine einheitliche Meinung vorliegt. Und wenn in der Urgemeinde zunächst das Schriftentum der Juden nur galt, müsste ja eigentlich der Kanon ohne Spätschriften gültig sein. Wiederum kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass die Kirche einfach so diese Bücher mit aufnahm. Die ortodoxe Kirche folgt diesbezüglich ja auch der katholischen Kirche, was wiederum belegt, dass diese Bücher nicht erst zu Trient zugefügt wurden.
Viele liebe Grüße