Autor Thema: Der Neid  (Gelesen 3164 mal)

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velvet

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Der Neid
« am: 09. Juni 2012, 09:32:43 »
Der Neid 
Der Neid hat an den Gütern des Nächsten keine Freude, als ob jene Güter die eigene Überlegenheit beleidigten. Wie die Reichen zum Geize neigen, so sind die Armen manchmal neidisch. Der neidische Mensch sieht es ungern, wenn andere glücklich sind, als ob die anderen ihm den Charme, die Schönheit, das Wissen, den Frieden und den Reichtum gestohlen hätten. Aus Neid macht die reizlose Frau hässliche Bemerkungen über ihre schönere Schwester. Weiter auf
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Todsünden und Vergebung
Auch eine Todsünde kann vergeben werden, allerdings nur durch einen Priester. Während man eine läßlich Sünde vor einem Vertreter der Kirche verschweigen darf, ist die Beichte vor einem Priester zur Vergebung einer Todsünde unabdingbar. Wichtig bei der Beichte ist dabei eine minutiöse Beschreibung der Sünde, damit der geistliche Richter ein rechtes Urteil über das Sündenmaß fällen und das sich daraus ergebende Strafmaß aussprechen kann.

Nur das Bußsakrament mit Absolution befreit von Todsünden.

    "Daraus ergibt sich, daß von den Büßenden alle Todsünden in der Beichte genannt werden müssen ..." (KKK Nr. 1856)

    "Aus der schon erklärten Einsetzung des Bußsakramentes entnahm die gesamte Kirche immer, daß vom Herrn auch das vollständige Bekenntnis der Sünden eingesetzt wurde. Dieses Bekenntnis ist für alle, die nach der Taufe fallen, nach göttlichem Recht notwendig, weil unser Herr Jesus Christus vor seiner Himmelfahrt die Priester als seine eigenen Stellvertreter zurückließ, als Vorsteher und Richter, vor die alle Todsünden gebracht werden müssen, in die die Christgläubigen fallen. Sie sollen kraft der Schlüsselgewalt das Urteil der Vergebung oder des Behaltens der Sünden fällen. Denn ohne Kenntnis des Tatbestands könnten die Richter dieses Urteil nicht fällen noch bei Auferlegung der Strafe das rechte Maß wahren, wenn man seine Sünden nur allgemein statt einzeln und im besondern darlegt. Daraus ergibt sich, daß von den Büßenden alle Todsünden in der Beichte genannt werden müssen, deren man sich nach sorgfältiger Selbsterforschung bewußt ist, mögen sie noch so im Verborgenen geschehen sein oder sich nur gegen die letzten zwei der zehn Gebote gerichtet haben, verletzen diese doch oft die Seele noch schwerer und sind noch gefährlicher als die Sün-den, die ganz offen geschehen. Die 1äß1ichen Sünden, die uns von der Gnade Gottes nicht ausschließen und in die wir häufig fallen, kann man zwar richtig, mit Nutzen, und ohne jede anmaßende Überheblichkeit beichten, wie es der Brauch gottesfürchtiger Menschen zeigt, man kann sie aber auch ohne Schuld verschweigen und mit vielen andern Heilmitteln sühnen." [...] (Neuner-Roos, Nr. 652)

    "Wer sagt, zur Vergebung der Sünden sei es nicht nach göttlichem Recht notwendig, im Bußsakrament alle Todsünden einzeln zu bekennen, deren man sich nach schuldiger und sorgfältiger Erwägung erinnert, auch die verborgenen und die gegen die letzten zwei der zehn Gebote, ebenso die Umstände, die die Art der Sünde ändern; sondern ein solches Bekenntnis sei bloß nützlich zur Bildung und Beruhigung des Büßenden und es sei früher nur zum Zweck der Auferlegung der kirchlichen Buße in Gebrauch gewesen; oder wer sagt, wenn sich jemand bemühe, alle Sünden zu bekennen, dann wolle er nichts mehr der göttlichen Barmherzigkeit zum Verzeihen überlassen; oder endlich, es sei nicht erlaubt, die läßlichen Sünden zu beichten, der sei ausgeschlossen. (Neuner-Roos, Nr. 666 [unfehlbar])

 

La Salette 1846



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