Autor Thema: Die Nanoerosionstechniker vom Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 3429 mal)

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velvet

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Die Nanoerosionstechniker vom Bundesverfassungsgericht
« am: 21. August 2012, 12:32:34 »
Die Nanoerosionstechniker vom Bundesverfassungsgericht
20. August 2012 | 14:26  www.iknews.de

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine seiner ständigen Kompromissurteile gefällt, die weder Fisch noch Fleisch zu sein scheinen. Wer chaotische Grundlagen wie diese schafft, ist entweder inkompetent, oder bereitet auf gerissene Art und Weise die Abschaffung geltender Rechte vor.


Zum Bericht auf tagesschau.de:

“Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland


Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland militärische Kampfmittel zur Abwehr von Gefahren einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss.

Allerdings sei der Einsatz zur Gefahrenabwehr nur bei “Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes” zulässig, verfügten die Karlsruher Richter.

Eine solche Situation bestehe keinesfalls, wenn Gefahren “aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen”. Auch von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen weiterhin nicht abgeschossen, sondern allenfalls von Kampfflugzeugen mit Warnschüssen zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden.

Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei stets nur als letztes Mittel zulässig. Wann ein solcher Katastrophenzustand besteht, muss auch in Eilfällen die Bundesregierung insgesamt entscheiden. Sie darf diese Aufgabe nicht an den Verteidigungsminister delegieren.

Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aller Richter des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland “mit spezifisch militärischen Waffen” generell ausgeschlossen. Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung.

Die gemeinsame Entscheidung aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf die Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte.

Aktenzeichen: 2 PBvU 1/11″

http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehreinsatz114.html

AE-35 meint dazu: Typisch Bundesverfassungsgericht möchte man ausrufen. Denn wieder einmal können die Richter und Richterinnen des BVerfG’s einfach kein klares Nein aussprechen, sondern lassen sich erneut auf faule Kompromisse ein, deren Auswirkungen unter Umständen für die gesamte Bevölkerung drastische Folgen haben können.

Dieses Gericht sorgt auf intelligente, weil unmerkliche Weise, für den Ausverkauf der freiheitlichen Grundordnung. Das “Bundesgrundgesetzgericht” bedient sich hierzu einer Art nanotechnischer Salamitaktik, um die Bürger/innen im Glauben zu lassen, sie könnten etwas über den Klageweg und die Berufung auf das Grundgesetz erreichen.

Doch in Wahrheit verlieren wir mit jedem dieser Kompromissurteile ein weiteres Stück unserer bürgerlichen Rechte.

Hatte das Gericht noch 2006 den Einsatz von militärischen Waffen im Inland abgelehnt, so lässt es dies künftig in “katastrophischen” Ausnahmesituationen zu. Was “katastrophische” Ausnahmesituationen sind und auf welche Weise dann vorgegangen werden soll, darf ab jetzt die Bundesregierung selbst entscheiden.

Bislang einzige Ausnahmen sind das Verbot der Bekämpfung von Bürgerprotesten und das Abschussverbot für entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr.

Die Taktik der jeweiligen Regierungen wird damit klar. Sie werden so oft wie nötig, diese auf faule Kompromisse ausgelegten Prozesse provozieren, bis sie am Ziel ihrer Träume sind.

Die Regierenden wissen eben, dass sie unter diesen Umständen über den längeren Atem verfügen, also jegliche bürgerliche Opposition mit der Zeit in Grund und Boden prozessieren können.

Und ich spekuliere an dieser Stelle mal ein wenig:
Vielleicht sind die Regierenden bereits selbst dazu übergegangen, sich ihre eigenen “Gegner” zu schaffen, um sie in Form von Strohmännern strategisch geschickt vor Gericht zu platzieren.

Es geht eben nichts über einen vom Volk akzeptierten Gegner, der einem in Wahrheit wohlfeil gesonnen ist. Und auf diese Weise werden sie stetig für weitere Teilerfolge in ihrem Sinne zu sorgen wissen.

So wird es wohl solange laufen, wie wir uns diese politisch-juristische Matrix überstülpen lassen.

AE-35

“Deutschland hat keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.”
Bundeskanzlerin Angela Merkel, während der Festveranstaltung “60 Jahre CDU” am 16.05.2005 in Berlin

 

La Salette 1846



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