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www.assisi.ch
Assisi
Verlag
Bücher
und Zeitschriften
Projekt Brasilien – Helft den Straßenkindern
Über
diesen Verlag können noch die gesamten Nr. der
Ewig Zeitschrift, die bis ins Jahr 2000 erschien,
bezogen werden.
Die röm-kath. Zeitschrift EWIG erschien von
1991-2000 (Motto: Durch Wissen zum Verstehen).
Der verstorbene Kardinal Alfons M.Stickler SDB
bezeichnete Ewig als kath. Enzyklopädie in Kurzform.
Alle 68 Themenhefte sind nebst Büchern
noch erhältlich bei:
silsec@gmx.ch oder
Tel. 041-852 04 84 oder
Fax 041-850 34 81

Vom Webmaster
empfohlen, da viele Texte in Zeugen der Wahrheit
aus dieser Zeitschrift stammen.
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Theologie:
katholische Mystik; Aktuelles, Selbsthilfe
eucharistisch
+ papsttreu + marianisch
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www.pater-pio.de
Diese Seite soll einen Überblick geben über
das Leben und Wirken des Heiligen Pater Pio,
einer der ganz großen Heiligen in unserer Zeit,
der die Wundmale trug und viele Wunder vollbrachte.
In der Nachfolge und Nachahmung Christi, des
Gekreuzigten, war er so hochherzig und vollkommen,
dass man hätte sagen können: »Ich bin mit Christus
gekreuzigt worden, nicht mehr ich lebe, sondern
Christus lebt in mir« (Gal 2, 19)
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segenskreis.at
Der Segenskreis ist eine Gemeinschaft von Priestern,
die täglich segnen. Alle, die sich dem Segenskreis
angeschlossen haben, empfangen täglich den Segen
Gottes. Die Priester - sie haben von Jesus die
Segensvollmacht - spenden den Segen morgens
und abends. Wenn der Priester segnet, ist es
Jesus Christus selber, der durch den Priester
segnet.
Aufklärung über Esoterik (Anneliese Scherer,
Martina Schmilewski), Download von Vorträgen
etc.
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Barbara Weigand
Das Leben und Wirken
der Barbara Weigand von Schippach.
Ihr schriftlicher Nachlaß, hat
in interessierten Kreisen unter dem Titel „Schippacher
Schriften“ schon früh einen gewissen Bekanntheitsgrad
erlangt. Ihre vielen visionären Begegnungen
mit ihrem Herrn und Heiland Jesus Christus,
ihrem „Seelenbräutigam“, seiner Mutter Maria
und vielen Heiligen, vollzogen sich meist in
Form von sogenannten „Laut-Ekstasen“, die für
die Umstehenden hörbar wurden und mitgeschrieben
werden konnten. Von 1894 bis 1903 geschahen
297 Visionen, die sich in „Laut- Ekstasen“ vollzogen.
In der späteren Zeit (bis weit in die zwanziger
Jahre) waren ihre Eingebungen oft ohne innere
Schauungen. Das ganze Schrifttum der Barbara
Weigand hat zum Ziel: Die Verehrung und Verherrlichung
des Herrn in der heiligen Eucharistie und die
Annahme seines Kreuzes, wozu er uns immer wieder
einlädt.
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www.gebete.ch
Dies ist ein Gebetsarchiv, in welchem Sie viele
nützliche und wertvolle Gebete für jeden Tag
finden können. Die Gebete sind in übersichtliche
Kategorien eingeteilt und Sie können auch ganz
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Es besteht zudem die Möglichkeit, selbst Gebete
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www.gospa.at
Webseite von
Fra. Jozo Zovko
"Ehemaliger
Pfarrer von Medjugorje zur Zeit der ersten Erscheinungen"
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der immerwährenden Salbung sprechen in Manduria. |
herzmariens.de
Katholisches Apostolat
zur Verbreitung und Verteidigung des katholischen
Glaubens nach Weisung der Päpste und der mit ihnen
verbundenen Bischöfe. |
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Die Dubia der vier Kardinäle
Hintergrund:
Vier Kardinäle
haben ein historisches Schreiben
an Papst
Franziskus veröffentlicht. in welchem sie
ihn inständig um Klarheit in Bezug auf sein
Apostolisches Schreiben Amoris Laetitia
bitten.
Das auf den
19. September 2016 datierte Schreiben stellte
dem Papst fünf kurze Fragen, die „Ja oder
Nein“-Antworten verlangen, welche sofort
Klarheit schaffen über die Bedeutung des
verwirrenden Dokumentes hinsichtlich genau
jener Punkte, wo Theologen, Priester und
auch Bischöfe widersprüchliche Interpretationen
angeboten haben.
Nach fast
zwei Monaten nach der Weigerung des Papstes
zu reagieren, haben die Kardinäle ihren
Brief mit einer Erläuterung veröffentlicht,
die den Gläubigen die Möglichkeit gibt,
die große Besorgnis dieser vier Kardinäle
zu erkennen.
Unterzeichnet
von den Kardinälen Walter Brandmüller, Raymond
Burke, Carlo Caffarra, und Joachim Meisner,
berichtet der Brief dem Papst von der „Unsicherheit,
Verwirrung und Desorientierung unter vielen
Gläubigen“, die sich von Amoris Laetitia
ableitet.
Es gehe ihnen nicht
um einen Konflikt
zwischen
„Progressiven“ und
„Konservativen“,
schon gar nicht um
ihre eine
Feindseligkeit
gegenüber dem Papst.
Die vier Kardinäle
handeln aus „Sorge
der Hirten um die
Herde“. Sie haben
die Öffentlichkeit
nicht gesucht,
sondern Franziskus
ihre Bedenken
vertraulich
vorgelegt. Vom Papst
kam jedoch auch nach
längerem Warten
keine Antwort. Daher
sahen sich die
Kardinäle genötigt
und berechtigt, ihre
Zweifel öffentlich
zu machen.
Wie aus den Dubia
und den begleitenden
Schreiben
hervorgeht, geht es
dabei nicht nur um
die Zulassung von
wiederverheiratet
Geschiedenen zur
Kommunion. Die vier
Kardinäle sehen die
gesamte Morallehre
der Kirche bedroht.
Die Kardinäle
erklären, dass sie „sich aufgrund ihrer
pastoralen Verantwortung im Gewissen genötigt
sehen“, „mit tiefem Respekt“ an Papst Franziskus
wenden, dass er Antwort auf die gestellten
Fragen geben möge, und dass sie ihn daran
erinnern, dass er als Papst „von dem Auferstandenen
verpflichtet wurde, seine Brüder im Glauben
zu stärken“ und er „die Ungewissheiten beseitigen
und Klarheit bringen möge.“
Der Heilige
Vater muss wissen, dass die Bedenken der
Kardinäle über die durch Amoris Laetitia
verursachte Verwirrung auch von vielen der
Gläubigen geteilt wird. Nehmen Sie sich
bitte einen Moment Zeit, um die Petition
zu unterschreiben und sie weiterzugeben.
Dein Wille geschehe
Bitten wir
Gott Vater,
dass in diesem Anliegen
Sein Wille geschehe.
-------------------------------------------------
Nachfolgend
das Dokument.
( Dubia )
1. Eine
notwendige Vorbemerkung
Wenn vier Kardinäle den Brief an den
Heiligen Vater Franziskus geschickt haben,
dann ist das aus einer tiefen pastoralen
Sorge heraus geschehen.
Wir haben eine ernste Verunsicherung vieler
Gläubiger und eine große Verwirrung
festgestellt, und zwar im Hinblick auf
Fragen, die für das Leben der Kirche von
großer Wichtigkeit sind. Wir haben
festgestellt, dass auch innerhalb des
Bischofskollegiums einander widersprechende
Interpretationen des achten Kapitels von
Amoris laetitia gegeben werden.
Die große Tradition der Kirche lehrt uns,
dass der Ausweg aus Situationen wie dieser
darin besteht, sich an den Heiligen Vater zu
wenden und den Apostolischen Stuhl zu
bitten, diejenigen Zweifel aufzulösen,
welche die Ursache von Verunsicherung und
Verwirrung sind.
Das, was wir tun, ist also ein Akt der
Gerechtigkeit und der Liebe.
Ein Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere
Initiative bekennen wir, dass der
Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und
dass Petrus – dem Papst – der Dienst
zukommt, im Glauben zu stärken.
Ein Akt der Liebe: Wir wollen den Papst
dabei unterstützen, Spaltungen und
Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn
bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen.
Wir haben damit auch eine genau bestimmte
Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris
Canonici (Kan. 349) ist den Kardinälen, auch
den jeweils einzelnen, die Aufgabe
anvertraut, den Papst in seiner Sorge für
die universale Kirche zu unterstützen.
Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu
antworten. Wir haben diese seine souveräne
Entscheidung als eine Einladung aufgefasst,
das Nachdenken und die Diskussion
fortzusetzen, friedlich und voller Respekt.
Und daher informieren wir das ganze Volk
Gottes von unserer Initiative und stellen
sämtliche Dokumente zur Verfügung.
Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach
dem Schema "Fortschrittliche-Konservative"
interpretiert: Damit würde man vollständig
fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das
wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz
der Kirche, und nicht darum, in der Kirche
eine gewisse Art von Politik zu fördern.
Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu
Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und
als Menschen beurteilt, denen es an
Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan
haben und jetzt tun, entspringt aus der
tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem
Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge
für das Wohl der Gläubigen.
Walter Kardinal Brandmüller
Raymond L. Kardinal Burke
Carlo Kardinal Caffarra
Joachim Kardinal Meisner
*
2. Der
Brief der vier Kardinäle an den Papst
An den Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis an Seine Eminenz Kardinal
Gerhard L. Müller
Heiliger Vater,
in der Folge der Publikation Ihres
Nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris
laetitia" sind seitens von Theologen und
Gelehrten Interpretationen vorgetragen
worden, die nicht nur divergieren, sondern
auch im Gegensatz zueinander stehen,
insbesondere im Hinblick auf das Kapitel
VIII. Darüber hinaus haben die
Kommunikationsmedien diese
Auseinandersetzung weiter angefacht und
dadurch bei vielen Gläubigen Ungewissheit,
Verwirrung und Verunsicherung hervorgerufen.
Daher sind bei uns Unterzeichnern, aber auch
bei vielen Bischöfen und Priestern
zahlreiche Anfragen von Gläubigen aus
unterschiedlichen sozialen Schichten
eingegangen, welche die korrekte
Interpretation betreffen, die dem Kapitel
VIII des Apostolischen Schreibens zu geben
ist.
Und nun erlauben wir uns, im Bewusstsein
unserer pastoralen Verantwortung und in dem
Wunsch, die Synodalität, zu der Eure
Heiligkeit uns ermahnt, immer mehr
Wirklichkeit werden zu lassen, und mit
tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als
obersten Lehrer des Glaubens, der vom
Auferstandenen dazu berufen ist, seine
Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die
Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu
schaffen, indem Sie gütig Antwort geben auf
die "Dubia", die wir diesem Brief beizulegen
uns erlauben.
Möge Eure Heiligkeit uns segnen, während wir
Ihnen ein stetes Gedenken im Gebet
versprechen.
Walter Kard. Brandmüller
Raymond L. Kard. Burke
Carlo Kard. Caffarra
Joachim Kard. Meisner
Rom, den 19. September 2016
3. Die "Dubia"
1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund
dessen, was in "Amoris laetitia" Nr. 300–305
gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist,
einer Person im Bußsakrament die Absolution
zu erteilen und sie also zur heiligen
Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie
durch ein gültiges Eheband gebunden ist, "more
uxorio" mit einer anderen Person
zusammenlebt – und zwar auch wenn die
Bedingungen nicht erfüllt sind, die in
"Familiaris consortio" (Nr. 84) festgelegt
sind und dann in "Reconciliatio et
paenitentia" (Nr. 34) und "Sacramentum
caritatis" (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann
der Ausdruck "in gewissen Fällen" der
Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen
Schreibens "Amoris laetitia" auf Geschiedene
in einer neuen Verbindung angewandt werden,
die weiterhin "more uxorio" zusammenleben?
2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen
Schreiben "Amoris laetitia" (vgl. Nr. 304)
die auf die Heilige Schrift und die
Tradition der Kirche gegründete Lehre der
Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 79) des
heiligen Johannes Paul II. über die Existenz
absoluter moralischer Normen, die ohne
Ausnahme gelten und in sich schlechte
Handlungen verbieten, noch gültig?
3. Ist es nach "Amoris laetitia" Nr. 301
noch möglich, zu sagen, dass eine Person,
die habituell im Widerspruch zu einem Gebot
des Gesetzes Gottes lebt – wie
beispielsweise dem, das den Ehebruch
verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer
objektiven Situation der habituellen
schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher
Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24.
Juni 2000)?
4. Soll man nach den Aussagen von "Amoris
laetitia" (Nr. 302) über die "Umstände,
welche die moralische Verantwortlichkeit
vermindern", die auf die Heilige Schrift und
die Tradition der Kirche gegründete Lehre
der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 81)
des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin
gültig halten, nach der "die Umstände oder
die Absichten niemals einen bereits in sich
durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen
'subjektiv' sittlichen oder als Wahl
vertretbaren Akt verwandeln" können?
5. Soll man nach "Amoris laetitia" (Nr. 303)
die auf die Heilige Schrift und die
Tradition der Kirche gegründete Lehre der
Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 56) des
heiligen Johannes Paul II. für weiterhin
gültig halten, die eine kreative
Interpretation der Rolle des Gewissens
ausschließt und bekräftigt, dass das
Gewissen niemals dazu autorisiert ist,
Ausnahmen von den absoluten moralischen
Normen zu legitimieren, welche Handlungen,
die durch ihr Objekt in sich schlecht sind,
verbieten?
4.
Erläuternde Anmerkung vonseiten der vier
Kardinäle
Der Kontext
Die "Dubia" (lateinisch: "Zweifel") sind
formelle Fragen, die dem Papst und der
Kongregation für die Glaubenslehre gestellt
werden, um Klärungen hinsichtlich bestimmter
Themen zu erbitten, welche die Lehre und die
Praxis betreffen.
Das Besondere im Hinblick auf diese Anfragen
besteht darin, dass sie so formuliert sind,
dass sie als Antwort "Ja" oder "Nein"
erfordern, ohne theologische Argumentation.
Diese Weise, sich an den Apostolischen Stuhl
zu wenden, ist nicht unsere Erfindung; sie
ist eine jahrhundertealte Praxis.
Kommen wir zu der Sache, um die es konkret
geht.
Nach der Publikation des Nachsynodalen
Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia"
über die Liebe in der Familie hat sich eine
breite Debatte entwickelt, vor allem über
das achte Kapitel. Insbesondere sind die
Abschnitte 300–305 Gegenstand
auseinanderstrebender Interpretationen
geworden.
Für viele – Bischöfe, Pfarrer, Gläubige –
deuten diese Abschnitte einen Wandel in der
Disziplin der Kirche an im Hinblick auf die
Geschiedenen, die in einer neuen Verbindung
leben, oder lehren ihn sogar ausdrücklich;
andere dagegen vertreten, auch wenn sie den
Mangel an Klarheit in den betreffenden
Passagen und auch deren Mehrdeutigkeit
einräumen, dennoch die Ansicht, dass diese
selben Seiten in Kontinuität mit der
vorhergehende Lehre des Lehramts gelesen
werden könnten und keine Änderung in der
Praxis und der Lehre der Kirche enthielten.
Durch pastorale Sorge um die Gläubigen dazu
bewogen, haben vier Kardinäle einen Brief an
den Heiligen Vater gesandt, und zwar in der
Gestalt von "Dubia" – in der Hoffnung, auf
diese Weise Klarheit zu bekommen, denn
Zweifel und Unsicherheit sind stets in hohem
Maße schädlich für die Hirtensorge.
Die Tatsache, dass die Interpreten zu
unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist
auch unterschiedlichen Weisen geschuldet,
das christliche Leben aufzufassen. In diesem
Sinne ist das, worum es in "Amoris laetitia"
geht, nicht nur die Frage, ob diejenigen
Geschiedenen, die eine neue Verbindung
eingegangen sind, (unter bestimmten
Bedingungn) wieder zu den Sakramenten
zugelassen werden können oder nicht.
Vielmehr impliziert die Interpretation des
Dokuments auch unterschiedliche, einander
entgegengesetzte Zugänge zum christlichen
Lebensstil.
Und so gilt: Während die erste Frage der "Dubia"
ein praktisches Thema im Hinblick auf die
zivil wiederverheirateten Geschiedenen
betrifft, beziehen sich die anderen vier
Fragen auf grundlegende Themen des
christlichen Lebens.
Die Fragen:
Zweifel Nr. 1:
Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund
dessen, was in "Amoris laetitia" Nr. 300–305
gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist,
einer Person im Bußsakrament die Absolution
zu erteilen und sie also zur heiligen
Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie
durch ein gültiges Eheband gebunden ist, "more
uxorio" mit einer anderen Person
zusammenlebt – und zwar auch wenn die
Bedingungen nicht erfüllt sind, die in
"Familiaris consortio" Nr. 84 festgelegt
sind und dann in "Reconciliatio et
paenitentia" Nr. 34 und "Sacramentum
caritatis" Nr. 29 bekräftigt werden. Kann
der Ausdruck "in gewissen Fällen" der
Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen
Schreibens "Amoris laetitia" auf Geschiedene
in einer neuen Verbindung angewandt werden,
die weiterhin "more uxorio" zusammenleben?
Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf "Amoris
laetitia" Nr. 305 und auf die Fußnote 351.
Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell
von den Sakramenten der Buße und der
Kommunion spricht, die zivil
wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und
auch der Haupttext tut dies nicht.
Der Abschnitt 84 des Apostolischen
Schreibens "Familiaris consortio" von Papst
Johannes Paul II. hat bereits die
Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil
wiederverheiratete Geschiedene zu den
Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei
Bedingungen:
– Die betreffenden Personen können sich
nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu
begehen (beispielsweise könnten sie für die
Erziehung ihrer Kinder Verantwortung
tragen).
– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß
der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem
sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie
Mann und Frau wären ("more uxorio"), und
sich der Akte enthalten, welche Eheleuten
vorbehalten sind.
– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das
heißt, sie vermeiden das
In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die
Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum
Sündigen hinführen).
Die von "Familiaris consortio" (Nr. 84) und
von den darauf folgenden Dokumenten
genannten Bedingungen werden unmittelbar
vernünftig erscheinen, sobald man sich daran
erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht
allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht
und dass die sexuellen Akte nicht lediglich
eine Aktivität unter den anderen sind, die
das Paar vollzieht.
Die sexuellen Beziehungen sind für die
eheliche Liebe da. Sie sind etwas so
Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass
sie einen besonderen Kontext erfordern: den
Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen
nicht nur die Geschiedenen sich enthalten,
die in einer neuen Verbindung leben, sondern
auch all diejenigen, die nicht verheiratet
sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot –
"Du sollst nicht ehebrechen" – immer jede
Ausübung der menschlichen Sexualität mit
umfasst, die keine eheliche ist, das heißt
jede Art von sexuellen Akten außer
denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen
Ehegatten vollzogen werden.
Es scheint, dass die Kirche, wenn sie
diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen
würde, die sich von ihrem rechtmäßigen
Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm
haben scheiden lassen und die eine neue
Verbindung eingegangen sind, in der die so
leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch
diese Praxis der Zulassung einen der
folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf
die Ehe, die menschliche Sexualität und das
Wesen der Sakramente:
– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf,
und die Partner der neuen Verbindung sind
nicht verheiratet. Trotzdem können Personen,
die nicht verheiratet sind, unter bestimmten
Bedingungen in legitimer Weise Akte
sexueller Intimität vollziehen.
– Eine Scheidung löst das Eheband auf.
Personen, die nicht verheiratet sind, können
nicht in legitimer Weise sexuelle Akte
vollziehen. Die Geschiedenen und
Wiederverheirateten sind auf legitime Weise
verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind
auf erlaubte Weise eheliche Akte.
– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf,
und die Partner der neuen Verbindung sind
nicht miteinander verheiratet. Personen, die
nicht verheiratet sind, dürfen keine
sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die
zivil wiederverheirateten Geschiedenen in
einer Situation habitueller, öffentlicher,
objektiver und schwerer Sünde. Wenn die
Kirche Personen zur Eucharistie zulässt,
bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch
ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt;
der Gläubige kann auch im Bewusstsein
schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch
hinzutreten. Um im Bußsakrament die
Absolution zu empfangen, ist nicht immer der
Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern.
Die Sakramente sind also vom Leben
losgelöst: Die christlichen Riten und der
Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre
als das christliche moralische Leben.
Zweifel Nr.
2:
Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen
Schreiben "Amoris laetitia" (vgl. Nr. 304)
die auf die Heilige Schrift und die
Tradition der Kirche gegründete Lehre der
Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 79) des
heiligen Johannes Paul II. über die Existenz
absoluter moralischer Normen, die ohne
Ausnahme gelten und in sich schlechte
Handlungen verbieten, noch gültig?
Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der
sogenannten in sich schlechten Handlungen.
Der Abschnitt 79 der Enzyklika "Veritatis
splendor" vertritt die Auffassung, dass es
möglich sei "die bewusste Wahl einiger
Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen
nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht
zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese
Wahl vollzogen wurde, oder ohne die
Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener
Handlungen für alle betroffenen Personen zu
berücksichtigen".
Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen
gibt, die immer schlecht sind, die durch
moralische Normen verboten sind, die ohne
Ausnahme verpflichten ("moralische Absoluta").
Diese moralischen Absoluta sind immer
negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir
nicht tun dürfen: "Du sollst nicht töten",
"Du sollst nicht ehebrechen". Lediglich
negative Normen können ohne Ausnahme
verpflichten.
Nach "Veritatis splendor" ist im Falle in
sich schlechter Handlungen keine
Unterscheidung der Umstände oder der
Intentionen notwendig. Das gilt auch dann,
wenn ein Geheimagent aus der Frau des
Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch
begehen würde, wertvolle Informationen
herausholen könnte, um so das Vaterland zu
retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus
einem James-Bond-Film, ist aber schon vom
heiligen Thomas von Aquin in "De Malo", q.
15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II.
vertritt die Auffassung, dass die Absicht
(hier "das Vaterland retten") die Spezies
der Handlung ("Ehebruch begehen") nicht
verändere und dass es genüge, die Spezies
der Handlung ("Ehebruch") zu kennen, um zu
wissen, dass man sie nicht tun darf.
Zweifel Nr.
3:
Ist es nach "Amoris laetitia" Nr. 301 noch
möglich, zu sagen, dass eine Person, die
habituell im Widerspruch zu einem Gebot des
Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise
dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt
19,3–9) –, sich in einer objektiven
Situation der habituellen schweren Sünde
befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die
Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?
Im Abschnitt 301 erinnert "Amoris laetitia"
daran, dass die Kirche "im Besitz einer
soliden Reflexion über die mildernden
Bedingungen und Umstände" ist. Und sie
schließt: "Daher ist es nicht mehr möglich
zu behaupten, dass alle, die in einer
sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben,
sich in einem Zustand der Todsünde befinden
und die heiligmachende Gnade verloren
haben."
In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte
der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den
Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären,
der sagt: "Zur heiligen Kommunion dürfen
nicht zugelassen werden […] sowie andere,
die hartnäckig in einer offenkundigen
schweren Sünde verharren." Die Erklärung des
Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon
auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist,
die geschieden und zivil wiederverheiratet
sind. Sie stellt klar, dass die "schwere
Sünde" objektiv verstanden werden muss, da
ja derjenige, der die Kommunion austeilt,
keine Möglichkeit hat, die subjektive
Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu
beurteilen.
Für die Erklärung betrifft also die Frage
der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil
über die objektive Lebenssituation der
jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass
diese Person sich im Stand der Todsünde
befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht
vollständig verantwortlich sein, oder auch
gar nicht.
Auf derselben Linie liegt es, wenn der
heilige Johannes Paul II. in seiner
Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Nr. 37)
daran erinnert, "dass das Urteil über den
Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt,
denn es handelt sich um ein Urteil des
Gewissens". Also hat die von "Amoris
laetitia" vorgetragene Unterscheidung
zwischen der subjektiven Situation der
Todsünde und der objektiven Situation der
schweren Sünde ein solides Fundament in der
Lehre der Kirche.
Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin
auch darauf: "Aber in den Fällen, in denen
ein äußeres Verhalten in schwerwiegender,
offenkundiger und beständiger Weise der
moralischen Norm widerspricht, kommt die
Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen
Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft
und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht
nehmen zu lassen." Er bestätigt also erneut
die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.
Die Frage 3 der "Dubia" möchte also klären,
ob es auch nach "Amoris laetitia" noch
möglich ist, zu sagen, dass diejenigen
Personen, die habituell im Widerspruch zum
Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer
objektiven Situation habitueller schwerer
Sünde leben – auch wenn es aus gewissen
Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle
Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.
Zweifel Nr.
4:
Soll man nach den Aussagen von "Amoris
laetitia" Nr. 302 über die "Umstände, welche
die moralische Verantwortlichkeit
vermindern", die auf die Heilige Schrift und
die Tradition der Kirche gegründete Lehre
der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 81)
des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin
gültig halten, nach der "die Umstände oder
die Absichten niemals einen bereits in sich
durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen
'subjektiv' sittlichen oder als Wahl
vertretbaren Akt verwandeln" können?
Im Abschnitt 302 betont "Amoris laetitia",
dass "ein negatives Urteil über die
objektive Situation kein Urteil über die
Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit
der betreffenden Person" beinhalte. Die "Dubia"
nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von
Johannes Paul II. in "Veritatis splendor"
formuliert worden ist: Danach verwandeln
Umstände oder gute Absichten niemals eine in
sich schlechte Handlung in eine
entschuldbare oder auch gute.
Die Frage lautet, ob "Amoris laetitia" der
Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die
das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch,
Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter
Berücksichtigung der Umstände, welche die
persönliche Verantwortung mildern,
entschuldbar oder auch gut werden kann.
Sind diese Handlungen, welche die Tradition
der Kirche als schwere Sünden und als in
sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin
zerstörerisch und schädlich für jeden, der
sie begeht, in welchem subjektiven
Verantwortlichkeitsstatus er sich auch
befinden mag?
Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit
vom subjektiven Status der Person und von
den Umständen und von den Intentionen
aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert
oder wenigstens entschuldbar werden?
Zweifel Nr.
5:
Soll man nach "Amoris laetitia" Nr. 303 die
auf die Heilige Schrift und die Tradition
der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis
Splendor" (Nr. 56) des heiligen Johannes
Paul II. für weiterhin gültig halten, die
eine kreative Interpretation der Rolle des
Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass
das Gewissen niemals dazu autorisiert ist,
Ausnahmen von den absoluten moralischen
Normen zu legitimieren, welche Handlungen,
die durch ihr Objekt in sich schlecht sind,
verbieten?
"Amoris laetitia" sagt (in Nr. 303): Das
"Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine
Situation objektiv nicht den generellen
Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es
kann auch aufrichtig und ehrlich das
erkennen, was vorerst die großherzige
Antwort ist, die man Gott geben kann […]".
Die "Dubia" erbitten eine Klärung dieser
Aussagen, da sie divergente Interpretationen
zulassen.
Für diejenigen, welche die Idee eines
kreativen Gewissens ins Spiel bringen,
können die Vorschriften von Gottes Gesetz
und die Norm des individuellen Gewissens in
Spannung oder auch im Gegensatz zueinander
stehen, wobei das letzte Wort immer dem
Gewissen zukommen solle, das die letzte
Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und
böse. "Veritatis splendor" (Nr. 56) sagt:
"Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die
Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘
Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur
Lehre des Lehramtes stehen, und eine
‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen,
nach welcher das sittliche Gewissen durch
ein partikulares negatives Gebot tatsächlich
nicht in allen Fällen verpflichtet würde."
Nach dieser Sichtweise wird es für das
Gewissen niemals genügen, zu wissen: "Dies
ist Ehebruch", "Dies ist Mord", um zu
wissen, dass es sich um etwas handelt, was
nicht getan werden darf und soll.
Vielmehr solle man auch auf die Umstände und
die Intentionen schauen, um zu wissen, ob
diese Handlung nicht schlussendlich
entschuldbar oder auch verpflichtend sein
kann (vgl. Frage 4 der "Dubia"). Für diese
Theorien könnte das Gewissen nämlich auf
legitime Weise entscheiden, dass in einem
bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in
einer Handlung besteht, mit der ich eines
seiner Gebote übertrete. "Du sollst nicht
ehebrechen" würde gerade noch als eine
allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt
und angesichts meiner guten Absichten wäre
Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott
wirklich von mir verlangt. So gesehen wären
Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem
Mord und verpflichtendem Meineid mindestens
vorstellbar.
Das würde bedeuten, dass man das Gewissen
auffassen würde als eine Instanz, autonom zu
entscheiden hinsichtlich gut und böse, und
das Gesetz Gottes als eine Last, die
willkürlich auferlegt worden ist und die an
einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück
im Widerspruch stehen könnte.
Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über
gut und böse. Die Idee einer
"Gewissensentscheidung" ist irreführend. Der
dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und
nicht das Entscheiden. Es sagt: "Das ist
gut", "Das ist schlecht". Dieses Gutsein
oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es
nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer
Handlung hin und erkennt es an, und um das
zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht
das Gewissen Kriterien; es ist vollständig
abhängig von der Wahrheit.
Die Gebote Gottes sind eine willkommene
Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit
es die Wahrheit erfassen und somit
wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote
Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck
über das Gute, über unser tiefstes Sein, und
erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick
darauf, wie man gut leben kann.
Auch Papst Franziskus drückt sich in "Amoris
laetitia" (Nr. 295) in denselben Begriffen
aus: "Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk
Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk
für alle ohne Ausnahme".
Der-zweite-Brief-der-vier-Kardinaele-an-Papst-Franzikus.pdf
Meldung 6. September 2017
Carlo
Kardinal Caffarra gestorben – Zweiter
Kardinal der Dubia in nur zwei Monaten
abberufen.
.
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Pedro Regis - Brasilien
22. Nov. 2016
Ich bin an eurer Seite, auch
wenn ihr Mich nicht seht.
Ich bitte euch, dass ihr
Verteidiger der Wahrheit seid.
Ich kenne jeden von euch mit
Namen und werde Meinen Jesus für
euch bitten. Ich brauche euch.
Bleibt nicht im Schweigen.
Verteidigt Jesus. |
Offenbarungen Barbara Weigand
Eintreten für die
Rechte der heiligen,
katholischen Kirche. |
355 Zweiter Freitag im Mai 1900
Jesus:
Laßt nicht ein Tüpfelchen vom ‚i‘ nach, wo ihr zurückstehen sollt, wo man euch Anerbieten macht, wo die Kirche, Meine Kirche, zurückgedrängt werden soll, und wenn es euer Leben kosten sollte, müßt ihr einstehen für die Rechte Meiner Kirche. |
229 Palmsonntag 1898
Jesus: Darum erkläre Ich dieses und wollte, daß es alle Priester Meiner katholischen Kirche wüßten und ihnen verständlich gemacht würde, daß sie fortfahren, so wie sie angefangen, mit Mut und Entschlossenheit vor die Häupter zu treten, vor die Häupter des Erdreiches, welche die Völker beherrschen, um ihnen die Strafgerichte vorzuhalten und mit Entschiedenheit die Rechte der katholischen Kirche zu verlangen; |
179 Fest Mariä Heimsuchung 1897
Jesus:
Die Zeit ist nun gekommen, wo Satan schrecklich wütet, wo er alles zu verschlingen droht, und wartet nur noch ein paar Jährchen und ihr sollt sehen, wie Satan sein Reich aufschlägt, welche Triumphe die Hölle feiert. Darum heißt es einstehen mit aller Entschiedenheit, einstehen für Meine Rechte. |
318 Fest hl. Erzengel Michael am
27. Sept. 1899
Erzengel Michael:
Eure Häupter werden zerschellen am Schifflein Petri. Ihr alle, die ihr Böses sinnt, auf euren Trümmern wird die Kirche Jesu Christi erbaut werden, auf den Trümmern derjenigen, die da wähnen, die Kirche zu vernichten.
Ich habe den Auftrag von meinem Herrn und Schöpfer, nicht von meinem Erlöser, denn ich
(Erzengel Michael) habe Ihn nicht beleidigt und brauchte auch keine Erlösung; Erlöser war Er nur für die gefallene Menschheit.
Darum freut euch, meine Kinder, daß ich auch euer Schutzherr geworden bin. Alles, was ihr tut und tun müßt, hat in den Augen Gottes besonderen Wert, weil ihr den Auftrag Gottes habt, die Kirche zu unterstützen und die gefallenen Glieder herbeizuführen, zu leiden und zu sühnen, die Schwachen zu bestärken und zu ermutigen, den Glauben wieder aufzufrischen. Darum, meine Kinder, merkt euch: Alle, die herbeikommen und beitragen zu diesem Werk, sind ganz besonders meinem Schutz unterstellt.
Aber ein Bedingnis setze ich euch: Mit lebendigem Glauben müßt ihr eintreten für die Rechte der heiligen, katholischen Kirche. |
Video Offenbarungen Barbara Weigand
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Nicht ich, meine Söhne, habe diese Stunde gewollt.
Prophetische Eingebungen an Monsignore Ottavio
Der Feind, dem zu begegnen ist.
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Jesus: Ihr, meine Söhne, habt noch nicht verstanden, daß sich die ganze Menschheitsgeschichte seit der Erschaffung der Welt und dem Sündenfall der Menschen auf diesen Krieg konzentriert. Alle Anstrengungen der finsteren Mächte bestehen wirklich darin, die wahre Sicht dieses dramatischen Kampfes von der menschlichen Seele abzulenken, der pausenlos zwischen mir, dem menschgewordenen Wort und Satan mit seinen Legionen stattfindet.
Die ganze Geschichte des Geheimnisses der Erlösung dreht sich um die Geschichte des mystischen Leibes. Die Geschichte der Menschheit hat hier ihre Begründung.
Aber es ist unver-ständlich, daß dies von vielen Bischöfen und vielen, vielen Priestern nicht erkannt wird! Deshalb kam es zur heutigen katastrophalen Lage!
Wenn jene, die zu Wächtern bestimmt sind, die Gefahr nicht kennen, worauf bezieht sich dann ihr Wächteramt? Wenn jene, die führen sollten, den rechten Weg nicht kennen, was taugen sie dann als Führer? Wenn jene, die kämpfen müssen, nicht die rechten Waffen gebrauchen, sind sie zur Niederlage verurteilt.
Ich lade die Priester und Bischöfe zu einem Vergleich ein. Sie sollen, ehe es zu spät ist, zwischen meinem Leben auf Erden und dem ihrigen vergleichen, zwischen dem Weg, den sie gehen, und meinem Weg. So können sie, ohne die Gefahr, sich zu täuschen, die Wirklichkeit erkennen.
Wenn sie wirklich Mut hätten, müßte bei einem aufrichtigen Vergleich der ganze Unrat, den sie in sich tragen, hervorbrechen.
Haben die Beispiele der großen Bischöfe keinen Stellenwert? Und sagt der heilige Pfarrer von Ars den Priestern nichts? Vernachlässigt und verachtet verbrachte er Stunden im Gebet, aber die Gnade Gottes war so mächtig in ihm, daß er selbst schwerste Sünder bekehrte.
Ihr dürft euch nicht der Zeit anpassen, sondern die Zeit muß sich euch anpassen. Welche Verantwortung, den Kampf aufgegeben zu haben! Ihr seid Bischöfe und Priester, und seid es im Hinblick auf diesen Kampf. Ohne diesen Kampf habt ihr keine Daseinsberechtigung. Wie viele wissen dies nicht! |
Luthers
Lebensende von Paul Majunke 1890/1891
Enthüllungen
der Wahrheit über Luther's Tod.
Erstmals aus
der gotischen Frakturschrift übersetzt
und digitalisiert.
Hier anklicken
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Fortsetzungs-
serie
!!!
Wir
blicken hinter die Kulissen der Macht.
Wir beleuchten den inneren Kreis der
Weltverschwörung und zerren die Wahrheit
ans Licht.
Schattenmacht ans Licht gebracht.
Hauptseite
der Schattenmachtseiten
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Die wachsende
Toleranz der Homosexualität in der Gesellschaft.
Gesetze werden erlassen, die nicht nur
im Widerspruch zu den Lehren der kath.
Kirche stehen, sondern die auch allen
christlichen Gesetzen zuwiderlaufen.
Homosexualität im Urteil der Heiligen
Schrift
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